
Wir bezahlen wöchentlich(!), rasch und unbürokratisch. Montag oder Dienstag überweisen wir Ihnen die Leistungen der Vorwoche, schneller geht´s wirklich nicht mehr. Voraussetzung ist aber immer der vollständige Abschluss der Online-Dokumentation.
Visiten und Ordinationen können nur dann abgerechnet und auszahlt werden, wenn alle Versicherungsdaten online vollständig erfasst sind und die Onlinedokumenation vollständig abgeschlossen ist. Die Leitstelle bemüht sich zwar schon bei der Aufnahme die Versicherungsdaten abzufragen, die Verantwortlichkeit für die vollständige Onlinedokumentation liegt aber beim Sprengelarzt.
Im geschützten internen Login-Portal gibt es den Menüpunkt “Kontostand” unter dem Sie Ihre Rechnungen fürs Finanzamt ausdrucken und die Verrechnungsdetails überprüfen können. Sie finden dort auch alle nötigen Bestätigungen für die Ärztekammer und dergleichen.
Wie wird ein Dienst vergütet?
Für den Dienst von 19 Uhr bis 7 Uhr bekommen Sie eine Bereitschaftspauschale. Diese beträgt werktags mindestens €179,48 und liegt am Wochenende bei €335,05 für einen vollwertigen Sprengel. Die tatsächliche Höhe der Pauschale am jeweiligen Kalendertag kann auch darüber liegen. Sie sehen den Tarif online, wenn Sie sich in unserem Login-Portal zum Dienst eintragen beim jeweiligen Tag angezeigt. Je nach Sprengelgröße, besonderer Funktion (141-NEF), Visitenfrequenz und Auslastung sind verschiedene zeitliche und/oder regionale Abweichungen möglich.
Es ist möglich in bis zu drei benachbarten Regionen gleichzeitig Dienst zu verrichten. Ausbezahlt werden dann jeweils 75% der einzelnen Bereitschaftspauschalen, insgesamt also zum Beispiel 150% der regulären Bereitschaftspauschale (bei zwei gleichpreisigen Regionen). Der genaue Betrag ist bei der Buchung auch sofort im Dienstplan ersichtlich.
Wie wird eine Visite vergütet?
Pro durchgeführter Visite erhält der Arzt nach Abschluss der Online-Dokumentation den Betrag von €93,68 von der Krankenkasse über uns direkt ausbezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus ärztlichem Honorar und Weggebühren zusammen, damit ist alles abgegolten.
Werden bei einer von der Leitstelle während der Dienstzeiten übermittelten Visite mehrere Patienten im Familienverband, in einer Heil- und Pflegeanstalt, in einem Pensionisten- oder Pflegeheim, in einem Kurhaus bzw. in einem Erholungsheim untersucht, beraten oder behandelt, so kann jeweils nur einmal eine Visite verrechnet werden. Für die übrigen Patienten gebührt nur das Honorar für eine Ordination von €29,29.
Was wird für eine Ordination bezahlt?
Für Ordinationen wird pro Konsultation nach Abschluss der Online-Dokumentation ein Betrag von €29,29 vergütet.
Gibt es Wochenend und Feiertagszuschläge?
Ja, für Wochenenddienste (Sa, So, Feiertag) sind die Bereitschaftspauschalen höher als an Wochentagen, wobei die Zuschläge je nach Auslastung und Region auch unterschiedlich sein können. Die Visiten- und Ordinationsentgelte der Krankenkasse beinhalten leider (grundsätzlich) keine Zuschläge.
Was wird für eine Untersuchung gemäß Unterbringungsgesetz bezahlt?
Pro durchgeführter Untersuchung erhält der Arzt nach Abschluss der Online-Dokumentation einen zusätzlichen Betrag von €125.- inklusive Fahrtkostenpauschale oder €87.- zuzüglich amtlichem Kilometergeld vergütet. Das bedeutet, Sie bekommen mindestens €200.- für diesen Einsatz bezahlt.
Patienten ohne Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Im Falle von NICHT EKVK-versicherten Patienten steht es jedem Arzt offen, eine entsprechende Honorarnote direkt vor Ort zu stellen – eine zusätzliche Abrechnung dieses Events über unser Onlineportal ist dann natürlich nicht möglich.
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