Ausrückordnung KT

Die Ausrückordnung

Die Entsendung der Rettungsmittel erfolgt in Niederösterreich nach der aktuell gültigen Alarmierungs- und Ausrückordnung (AAO), die permanent überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.

Die tatsächliche Disposition erfolgt nicht ausschließlich auf Basis von Fahrzeugtypen, Versorgungsstufen und Eintreffzeiten, sondern berücksichtigt überdies auch einsatztaktische Faktoren sowie die Wirtschaftlichkeit.

Die Ausrückordnung wird engmaschig überwacht und basierend auf den Auswertungen und Erkenntnissen unseres Qualitätsmanagements laufend evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert.

Sondersignalverwendung

Bei der Alarmierung von Einsatzmittel wird zwischen den beiden Stufen Auftrag und Einsatz unterschieden. Damit wird auf eine eventuell vorliegende Dringlichkeit eines Rettungsereignisses im Hinblick auf die gerechtfertigte Nutzung von Sonderrechten gemäß § 26 StVO (Blaulicht, Folgetonhorn) hingewiesen.

Notruf NÖ ordnet mit der Stufe Einsatz damit nicht die Verwendung von Sondersignalen an, die Rettungskräfte werden lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass im gegebenen Fall entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung eine Dringlichkeit vorliegt. Die letztliche Entscheidung, ob im gegenständlichen Einsatzfall tatsächlich eine „Gefahr im Verzug“-Situation vorliegt, die den Einsatz von Sondersignalen rechtfertigt, obliegt immer nur dem Lenker des Einsatzfahrzeuges, denn dieser ist zur Einhaltung der StVO verpflichtet und für sein Handeln verantwortlich. 

Auftrag

Dabei handelt es sich um ein Rettungsereignis, das eine Versorgung und/oder einen Transport erfordert. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung ist eine Dringlichkeit im Sinne der Verwendung von Sondersignalen nicht gegeben. Die Verwendung von Blaulicht/Folgetonhorn ist in diesen Fällen nicht indiziert, es ist jedoch sofort auszurücken.

Einsatz

Dabei handelt es sich um ein Rettungsereignis, das eine unverzügliche Versorgung und/oder einen unverzüglichen Transport erfordert. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung ist eine Dringlichkeit (Sondersignal) gegeben.

Fahrzeuge – Ressourcen04.JPG

Klarstellungen im Bereich der RD- und KT-Events

  • Fahrzeuge der Kategorie BKTW und KTW-B werden nicht als „First Responder” zu RD-Events alarmiert, da die Definition dieser Fahrzeugtypen ja explizit bedeutet, in keinem Fall zu Notfällen entsendet werden zu wollen.
  • Stornos von Rettungsmitteln durch Rettungsdienstliche First Responder sind möglich, d.h. sie können anfahrende Rettungs- und Notarztmittel abbestellen. Voraussetzung ist, dass der Rettungsdienstliche First Responder als solcher bei uns bekannt (durch das Einsatzleitsystem identifiziert ist) und er auch definitiv vor Ort ist. So ist es auch in den entsprechenden organisationsinternen Regelungen z.B. des RK NÖ beschrieben. Im Einsatzleitsystem gibt es einen eigenen Stornogrund „Storno durch First Responder vor Ort”. Laien-First-Responder dürfen keine anfahrenden Rettungs- und Notarztmittel stornieren.
  • Die sogenannte „Vordisposition“ von angemeldeten Krankentransporten durch Dienststellen wird aufgrund des aktuellen Einsatzgeschehens und der effizienten Disposition oftmals „overruled”. Immer wieder kommt es dadurch zu Unverständnis von Seiten der Dienststellen. Unser gemeinsames Ziel ist ein effizienter Krankentransport unter Berücksichtigung des aktuellen Einsatzgeschehens.
  • Eine Umdisposition von aktuellen Krankentransporten („Fahrzeugwechsel auf Wunsch”) kann, wenn überhaupt, nur durch einen Dienstführer in der Leitstelle beauftragt werden, Fahrzeugbesatzungen sollen und dürfen dies nicht.

Versorgungsstufen

Die Alarmierung der schnellsteintreffenden geeigneten Einsatzmittel erfolgt entsprechend der jeweiligen Versorgungsstufen, wobei folgende Event-Kategorien unterschieden werden: 

Hier gilt grundsätzlich der Beruferwunsch in Bezug auf die Transportorganisation, d.h. je nach angerufener Nummer wird auch die jeweilige Krankentransportorganisation disponiert (ASB, RK, JUH o.a.).

Zum Einsatz kommen bevorzugt KTW-B und KTW, in weiterer Dispositionsfolge auch RTW und RTW-C.

In der Regel erfolgt die Entsendung eines praktischen Arztes oder einer anderen Organisation ohne ein Rettungsmittel.

Ist lokal aber kein praktischer Arzt im Dienst oder erreichbar, so muss der Patient mittels KTW/RTW zu einem Arzt oder einer Versorgungseinrichtung transportiert werden. Die Alarmierung erfolgt dann gemäß den Regelungen der Kategorie BLS grün.

Bearbeitung durch Sekundärtriagesysteme wie z.B. LowCode/TeleMedizin/etc. ohne die Entsendung eines Rettungsmittels.

Sind diese Systeme nicht in Betrieb, überlastet oder nicht verfügbar erfolgt eine Alarmierung gemäß den Regelungen der Kategorie BLS grün.

Die Eventkategorien Akuttransporte grün und Akuttransporte gelb umfasst Rettungsereignisse, die eine Versorgung und/oder einen Transport durch zumindest einen KTW erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung ist eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht wahrscheinlich und daher keine Dringlichkeit (keine Rechtfertigung für die Nutzung von Sondersignalen) gegeben.

Akuttransporte grün können mit kurzer Verzögerung disponiert werden.

Eingesetzt werden dabei KTW/RTW (alle Untergruppen).

Analog Akuttransporte grün mit dem Unterschied, dass Akuttransporte gelb sofort zu disponieren sind (während Akuttransporte grün mit kurzer Verzögerung disponiert werden können).

Eingesetzt werden dabei KTW/RTW (alle Untergruppen).

Die Eventkategorie Akuttransport rot umfasst Rettungsereignisse, welche eine unverzügliche Versorgung und/oder einen unverzüglichen Transport durch zumindest einen KTW/RTW erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung kann eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine Dringlichkeit (Sondersignal) gegeben.

Zum Einsatz kommt immer das nach definierten Kriterien taktisch geeignetste Rettungsmittel unabhängig von Einsatzorganisationen, Zuständigkeiten und Beruferwunsch.

Die Eventkategorie BLS grün umfasst Rettungsereignisse, die eine Versorgung und / oder einen Transport durch zumindest einen KTW erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung ist eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht wahrscheinlich und daher keine Dringlichkeit (keine Rechtfertigung für die Nutzung von Sondersignalen) gegeben.

BLS grün können mit kurzer Verzögerung disponiert werden (während BLS gelb sofort zu disponieren sind).

Eingesetzt werden dabei RTW/KTW (alle Untergruppen).

Analog BLS grün mit dem Unterschied, dass BLS gelb sofort zu disponieren sind (während BLS grün mit kurzer Verzögerung disponiert werden können).

Eingesetzt werden dabei RTW/KTW (alle Untergruppen).

Die Eventkategorie BLS rot umfasst Rettungsereignisse, welche eine unverzügliche Versorgung und/oder einen unverzüglichen Transport durch zumindest einen KTW/RTW erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung kann eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine Dringlichkeit (Sondersignal) gegeben.

Zum Einsatz kommt immer das nach definierten Kriterien taktisch geeignetste Rettungsmittel unabhängig von Einsatzorganisationen, Zuständigkeiten und Beruferwunsch.

Alarmiert werden in der Reihenfolge ein RTW, KTW und RTW-C, wobei hier ein RTW gegenüber einem KTW eine um 90 Sekunden höhere Eintreffzeit haben darf.

Alarmiert werden in der Reihenfolge ein RTW-C, RTW oder KTW.

Fallweise wird durch eine „Aufwertung“ auch eine ACN und/oder ein Notarztmittel mitalarmiert.

Die Eventkategorie ALS grün umfasst Rettungsereignisse, die eine unverzügliche Versorgung und/oder einen unverzüglichen Transport durch einen Notfallsanitäter erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung kann eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine Dringlichkeit (Sondersignal) gegeben.

Zum Einsatz kommt der schnellsteintreffende RTW/RTW-C mit mindestens einem Notfallsanitäter (NFS).

Die Eventkategorie ALS gelb umfasst Rettungsereignisse, die eine unverzügliche Versorgung und/oder einen unverzüglichen Transport durch einen Notfallsanitäter erfordern.

Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung kann eine akute Verschlechterung der Situation am Ereignisort nicht ausgeschlossen werden, daher ist eine Dringlichkeit (Sondersignal) gegeben.

Zum Einsatz kommt der nach definierten Kriterien taktisch geeignetste RTW-C/RTW mit mindestens einem Notfallsanitäter. Bei fehlendem NKV/NKI wird in den ACN-Pilotregionen zusätzlich die Acute Community Nurse mitarlarmiert.

Ist ein RTW nicht mit NFS besetzt, so wird das nach definierten Kriterien taktisch geeignetste Rettungsmittel entsandt. In diesem Fall erfolgt zusätzlich eine Entsendung eines bodengebundenes Notarztmittels. In den ACN-Pilotregionen kann alternativ zum Notarztmittel die ACN entsandt werden.

Die Eventkategorie ALS orange umfasst Rettungsereignisse, die eine unverzügliche Versorgung bzw. Begutachtung durch einen Notarzt und / oder ggfs. einen unverzüglichen notarztbegleiteten Transport erfordern. Entsprechend der standardisierten Notrufbearbeitung muss von einer akut lebensbedrohlichen Situation am Ereignisort ausgegangen werden.

Zum Einsatz kommt immer das nach definierten Kriterien taktisch geeignetste Einsatzmittel der jeweiligen Kategorie (Notarztmittel und Rettungsmittel) unabhängig von Einsatzorganisationen und Beruferwunsch.

Einem bodengebundenen Notarztmittel (NEF) wird bei einer Eintreffzeit bis zu 15 Minuten im Zweifel der Vorzug gegenüber einem NAH gegeben. Bei einem Zeitvorteil der ACN gegenüber dem alarmierten Notarztmittel von 10 Minuten wird diese ebenfalls alarmiert.

Analog der Kategorie ALS orange mit dem Unterschied, dass in jedem Fall das schnellsteintreffende Notarztmittel (auch wenn es sich um einen NAH handelt) und die ACN bei einem Zeitvorteil gegenüber dem alarmierten Notarztmittel von 5 Minuten alarmiert wird.

Die Alarmierung erfolgt gemäß einem mit den Rettungsorganisationen vereinbarten Ablauf.

Alle relevanten Information und Unterlagen finden Sie auf diesen Webseiten HIER im Bereich GROSSEINSATZ.

Event im alpinen Gelände mit der Notwendigkeit der Alarmierung von Sonderrettungskräften

Die Einsatzcodes und deren Zuordnung zu den einzelnen Kategorien finden sie HIER

Fragen und Antworten

Von der Feuerwehr entgegengenommen Notrufe die eine Rettungsdienstentsendung nötig machen erkennt man als "SRD-Events". "SRD-" steht dabei für Spiegelcodes-RD.

Der Feuerwehrdisponent erzeugt aus seiner Abfrage einen Feuerwehreinsatzcode (den er selbst disponiert) und das Einsatzleitsystem macht daraus einen sogenannten Spiegelcode für den Rettungsdienst (den der Rettungsdienstdispo dann alarmiert und überwacht). Sollte also zum Beispiel ein "SRD-29D4 VU-Eingeklemmte Person" als Alarmierung erscheinen ist das genau das gleiche wie ein "RD-29D4 VU-Eingeklemmte Person", nur dass der Notruf am Feuerwehrnotruf 122 eingegangen ist und durch einen Feuerwehrdisponenten abgefragt wurde.

Einmal pro Quartal werden die tatsächlichen Ausrückzeiten der Notarztmittel aus dem Einsatzleitsystem ermittelt und als Grundlage bei den jeweiligen Ressourcen hinterlegt. Es wird (der Mittelwert und) der Median für die Ausrückzeiten der letzten 90 Tage berechnet, allerdings nur für Events bei denen einen berechnete Eintreffzeit vorhanden ist (d.h. keine händische Zuteilung der Ressource erfolgte) und die Statusmeldungen "Hinfahrt" und „am Einsatzort" ordnungsgemäß gedrückt wurden.

Es können Pilotprojekte definiert werden, die dazu dienen, Verbesserungen der Ausrückordnung herbeizuführen bzw. zu testen.

Pilotprojekte können örtlich und/oder zeitlich begrenzt sein, müssen es aber nicht.

    • Die RK-HE1 wird bei einem Großeinsatz, bei AMOK-Lagen und auf Anforderung alarmiert, sowie bei größeren Einsätzen wenn der Disponent es für nötig hält.
    • Die RK-HE2 wird bei den Einsatzstichwörtern "SON-Sozialeinsatz" und "SON-Flüchtlingsbetreuung" von der Leitstelle alarmiert.
    • Gleiches gilt analog auch für Hilfseinheiten der anderen Rettungsorganisationen
    • Andere Hilfseinheiten sind in unseren Systemen nicht hinterlegt und können daher derzeit nicht (auch nicht auf Anforderung alarmiert) werden

Rettungsdienstliche First Responder werden bei unterschiedlichen Einsatzcodes mitalarmiert, nicht jedoch wenn bereits Fachpersonal (Arzt, Diplompflegepersonal, Rettungsdienstpersonal, ..) vor Ort ist oder der Notfall in einer Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Ordination, ..) eingetreten ist. Es erfolgt auch keine “individuelle Anpassung” für einzelne First-Responder die z.B. nur zu allen Verkehrsunfällen alarmiert werden wollen.

Da sich die Alarmierungen auf das Einsatzstichwort beziehen und nicht auf Einsatzstufen, gibt es in jeder Einsatzstufe Codes bei denen ein First Responder alarmiert werden kann. Für alle anderen Codes, gibt es aber auch die Möglichkeit einer optionalen Alarmierung, wenn der Disponent es für sinnvoll und vor allem für nötig erachtet (überdurchschnittlich lange Anfahrt eines Rettungsmittels).

Alle Infos zu First Respondern findet man HIER