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Policy: Ebola

Sollten 141-Nachtärzte oder Einsatzkräfte mit einem EBOLA-Verdachtsfall konfrontiert werden, dann bitte ausnahmslos an die hier publizierten Regelungen halten.

Wie ist bei einem EBOLA Verdachtsfall vorzugehen, was ist zu tun?

Sofortige Information des regional zuständigen Amtsarztes über die Leitstelle von 144-Notruf NÖ. Ein Amtsarzt kommt vor Ort und entscheidet über die weitere Vorgangsweise!

Was ist bis zum Eintreffen des Amtsarztes zu tun?

Den Patienten nirgendwo hintransportieren, sondern dort belassen, wo er sich momentan befindet.
Jeden weiteren Kontakt möglichst vermeiden. Der Amtsarzt kommt zum Patienten vor Ort und entscheidet dann über die weitere Vorgangsweise!

Fall 1: Leichtes klinisches Erscheinungsbild

Fall 2: Schweres klinisches Erscheinungsbild

Fall 3: Hochrisikoexposition

Wichtige Informationen und eventuelle Irrtümer

Ebola tritt längstens 21 Tage nach der Exposition (Ansteckung) auf. Das heißt, auch wenn jemand aus westafrikanischen Ländern kommt, aber das Land vor mehr als 21 Tagen verlassen hat, kann Ebola ausgeschlossen werden.

Wenn jemand kein Fieber hat, ist das ein Ausschlusskriterium für Ebola.

Ansteckend ist nur jemand, der bereits die Symptome der Krankheit zeigt. Hatte jemand zu einer Person Kontakt, die erst nach diesem Kontakt- beispielsweise einige Tage später – zu fiebern beginnt, ist er nicht gefährdet.

Eine Person, die zwar einen Kontakt zu einem Verdachtsfall hatte, ist solange sie keine Symptome zeigt, als nicht infektiös anzusehen.

Ebola wird NICHT durch die Luft bzw. Tröpfcheninfektion übertragen, sondern nur durch direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten infizierter oder verstorbener Personen (oder Tieren).

Aufgrund der unspezifischen Symptome und der Reiseanamnese in diese Regionen können auch andere Erkrankungen wie etwa Malaria infrage kommen.

Wo finde ich offizielle Informationen der zuständigen Behörden?

Die diesbezüglichen Informationen der österreichischen Behörden sind auf der Homepage des Bundesministeriums jederzeit abrufbar: Offizielle Informationen des Bundesministeriums.

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