Alarmierung Grosseinsatz

Großeinsatz – Major Incident – Massenanfall von Verletzten MANV

Die gemeinsam mit den Rettungsorganisationen erarbeiteten Abläufe für Großeinsätze oder Major Incidents (außergewöhnliches rettungsdienstliches Event) wurden neu geregelt und treten ab 1. April 2023 in Kraft.

Die Einstufung durch die Leitstelle erfolgt aufgrund der vermuteten bzw. zu erwartenden zu versorgenden Personen. Grundsätzlich gilt, je nach Betroffenenanzahl wird eine Soforteinsatzgruppe (SEG) direkt zur Einsatzstelle (Notfallort) alarmiert, weitere Einheiten in einem Bereitstellungsraum (Sammelort).

Die bekannten verwenden Einsatzstichwörter (zB RD-29D1b) sind nun um die Einstufung ergänzt (zB RD-29D1b – RD-NF10)

Eine SEG wird nach der 1-2-3 Regel alarmiert und besteht aus einem BEL, zwei NEF und drei RTW-C/RTW.

Ab der Alarmstufe NF10 wird auch eine LeoMobil Einheit ausrücken.

Die organisatorischen Abläufe gemäß den Durchführungsbestimmungen der Rettungsorganisationen vor Ort bleiben davon unberührt.