Impfung-Organisatorisches

Impfung: Dokumentation

Die Dokumentation der Impfung erfolgt nach Vorgaben des Gesundheitsministeriums im e-Impfpass. Zugriff auf die Dokumentationsapplikation haben jedenfalls nur in der österreichischen Ärzteliste eingetragene Ärzte, die auch über eine Handysignatur/ID-Austria verfügen müssen. 

Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass ist aufgrund des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Dokumentation nicht möglich und vorgesehen.

Wie erfolgt die Dokumentation im e-Impfpass?

Im e-Impfpass werden ausschließlich verabreichte Impfungen dokumentiert. Impfzertifikate (=Grüner Pass) werden danach automatisch aus diesen Eintragungen erzeugt.

Medizinisch ist die Grundimmunisierung nach drei Dosen (D1, D2, D3) abgeschlossen. Daher ist jede weitere COVID-19 Impfung inklusive 4. Dosis immer als „Auffrischung“ (Dosiskennung „B“) im e-Impfpass zu dokumentieren.

Weiterführende Informationen sind unter www.e-impfpass.gv.at abrufbar.

Wie dokumentiert ein niedergelassener Arzt in seiner regulären Software?

Die Impfung wird in der “normalen” Ordinations-Software als Leistung erfasst und so in den eImpfpass eingespielt. Voraussetzung ist das entsprechende e-Impfpass-Modul in der Ordinationssoftware, dessen Anschaffung vom Gesundheitsministerium finanziell gefördert wird. Unabhängig von einer Ordinationssoftware gibt es auch eine Web-Eingabemöglichkeit in den e-Impfpass.

Wie dokumentiert ein Arzt oder eine Impfstelle mittels Tabletlösung?

Über die Tabletlösung  “e-Impfdoc“, sehen Sie dazu folgendes Info-Video:

Wer kann wo diese Impf-Tabletts bestellen?

Impfärzte können die Impftabletts bei einem der drei großen Mobilfunkbetreiber nur direkt selbst bestellen:

Wo findet man den Datamatrix-Code für die Eingabe in den e-Impfpass?

Die COVID-Impfungen werden leider teilweise vom Hersteller ohne DataMatrix-Code ausgeliefert, daher gibt es eine spezielle Webseite der ELGA, um diese auszudrucken.

Hier KLICKEN um zur Seite mit den Datamatrixcodes zu gelangen.
Zum Scannen einfach ausdrucken …

Was passiert mit der Einverständniserklärung?

Der vom Impfkandidaten ausgefüllte  Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (Einverständniserklärung) verbleibt beim Impfarzt.

Wie bekommt man eine Sozialversicherungsnummer?

Personen mit Meldeadresse in Österreich ohne österreichische Sozialversicherung  können eine Sozialversicherungsnummer bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur Inanspruchnahme des e-Impfpasses und der Ausstellung eines Zertifikates beantragen.

Einfach eine E-Mail an vsstamm@oegk.at mit dem Betreff: „Beantragung SVNR für e-Impfpass“ senden. In der Email folgende Dinge mitsenden:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse
  • Als gescannte Dokumente: Lichtbildausweis bzw. Reisepass und Nachweis Ihres Wohnsitzes (Meldezettel)
  • Unterschrift auf einem formlosen weißen Blatt.

Die persönliche Sozialversicherungsnummer wird innerhalb eines Werktages zugewiesen.
ACHTUNG: Dieses Vorgehen begründet KEIN Versicherungsverhältnis, es wird auch KEINE e-Card ausgestellt.