Impfung-Organisatorisches

Alle Infos zur Impfstoffbestellung

Sie bestellen als Arzt/Ärztin den benötigten Impfstoff ganz einfach selbst. Damit können Sie immer selbst so viel Impfstoff bestellen und bevorraten, wie Sie brauchen und es kommt zu keinen Überlieferungen bzw. zu so wenig Verwurf wie möglich. Keine Angst es gibt ausreichend Impfstoff, sie müssen keine Reserven anlegen.

Bitte bestellen Sie rechtzeitig die erforderliche Menge an Impfstoff (für Impfungen mit Termin und ohne Termin) selbst über den BBG e-Shop. Es erfolgt KEINE automatische Bestellung oder Lieferung von Impfstoff !

Wo bekommt man die Zugangsgdaten zu BBG e-Shop?

Die Zugangsdaten zum BBG e-Shop erhalten Sie direkt von der NÖ-Ärztekammer.

Wie lange vorher muss man den Impfstoff bestellen?

Der Impfstoff kann frühestens 21 Tage im Voraus und muss spätestens vier Tage vor dem geplanten Liefertag (!) bei der BBG bestellt werden. Der Liefertag ist normalerweise der Tag vor dem ersten Impftag einer Serie.

  • Bei der Bestellung ist verpflichtend ein Wunschliefertermin anzugeben.
  • Lieferung ist ausschließlich von Montag bis Samstag möglich. 
  • Fällt der Liefertag auf einen Feiertag, erfolgt die Lieferung am nächsten Werktag.
  • Der Impfstoff wird vom Pharma-Großhandel angeliefert.
  • Die Lieferung erfolgt jeweils zwischen 12 und 18 Uhr. Planen Sie den Impftag idealerweise also einen Tag nach der Lieferung ein.

Beispiel 1: Wenn Dienstag bis Sonntag geimpft wird
Geplanter Impftag ist Dienstag 12. Juli, dann muss spätestens am Donnerstag 7.Juli bestellt werden und die Lieferung erfolgt am Montag 11.Juli.

Beispiel 2: Ausnahme wenn Montag geimpft wird (es gibt keine Lieferung am Sonntag)
Geplanter Impftag ist Montag 18. Juli, dann muss schon am Dienstag 12.Juli bestellt werden und die Lieferung erfolgt am Samstag 16.Juli (weil am Sonntag keine Lieferungen stattfinden).

Welche Impfstoffe kann ich bestellen?

Technisch ist es grundsätzlich möglich, jeden eingeführten und aktuell lieferbaren COVID-19 Impfstoff abzurufen.  Die Impfstoffkontingente einzelner Hersteller werden aber im Hintergrund anhand von Kriterien wie Kühlbedarf und Lagerfähigkeit von uns den unterschiedlichen Impfstellen zugewiesen.

F&A zur organisatorischen Abwicklung

Jede Ärztin und jeder Arzt in Österreich, auch pensioniert und unabhängig von dessen Spezialgebiet, ist dazu berechtigt, die Impfung zu verabreichen.

Auch Medizinstudentinnen und -studenten ist dies in einem strukturierten Setting unter ärztlicher Anleitung und Aufsicht ebenfalls erlaubt.

Zusätzlich dürfen auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie Rettungssanitäterinnen und -sanitäter nach einer schriftlichen ärztlichen Anordnung und Anwesenheit eines Arztes Covid-19 Impfungen verabreichen.

Sie können also ihre Impfung individuell mit lokalen Ärzten, Schulärzten, etc. planen.

Die Impfaufklärung ist eine ärztliche Aufgabe.

Es empfiehlt sich den zu impfenden Personen bereits im Vorfeld den Standard-Aufklärungs- und Einwilligungsbogen sowie Informationen zur Impfung auszuhändigen und ausfüllen zu lassen. Falls hier noch Fragen offen bleiben können diese vor Ort vom Arzt beantwortet werden.

Grundsätzlich sind neben regulären Ordinationsräumen alle sauberen Räume für Impfungen geeignet, z.B. das Büro eines Betriebsarztes/Schularztes oder für größere Impfaktionen auch Vortragsräume, Gemeindesaal, Turnsaal oder Speisesaal.

Der verantwortliche Impfarzt bestellt SELBST DIREKT den Impfstoff bei der BBG.

Der Impfstoff wird vom Pharma-Großhandel angeliefert.
Die Lieferung erfolgt jeweils zwischen 12 und 18 Uhr. Planen Sie den ersten Impftag idealerweise also einen Tag nach der Lieferung.

Alle Infos dazu finden Sie HIER KLICKEN

Es kann in einer Stückelung von minimal 3 Vials (also 3 Multidosis-Behältern) bis zu einer von uns individuell definierten Maximalmenge direkt bei der BBG abgerufen werden.

Alle verwendeten Impfstoffe müssen bei ihnen durchgehend bei 2-8° Celsius gelagert werden.

Dazu ist ein handelsüblicher Kühlschrank grundsätzlich ausreichend, eine Temperaturüberwachung mittels Thermologger ist wünschenswert, jedenfalls muss die durchgehende Kühlung dokumentiert werden.

Abhängig vom Impfstoff kann die Haltbarkeit ab Auslieferung einige Tage bis zu 6 Monate betragen.

Die Auslieferung erfolgt über den Arzneimittelgroßhandel. Wenn die Ordination bzw. Ihre Einrichtung bereits jetzt regelmäßig von diesem Lieferdienst angefahren werden, dann bekommen Sie die Impfdosen direkt zugestellt. Ansonsten erfolgt die Lieferung zu Ihrer nähesten Apotheke, von wo sie dann abzuholen ist.

Der genaue Lieferort wird bei der Bestellung von Ihnen angegeben.

Mit der Impfung werden alle unmittelbar erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterialien mitgeliefert (Spritzen, Nadeln, etc.).

Andere Materialien wie persönliche Schutzausrüstung, Hände- und Hautdesinfektionsmittel, Pflaster, Abwurfbehälter für Spitzmüll, medizinische Notfallausrüstung etc. müssen durch die Ordination, die Impfstelle bzw. den verantwortlichen Arzt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu können Sie sich unter anderem an die Lohmann & Rauscher GmbH wenden (bestellung.l+r@at.lrmed.com; Tel.:+431 576 70 400).

Nach Möglichkeit ist der Impfstoff komplett zu verimpfen. Der Impfstoff ist zu kostbar, als dass er auf Grund der begrenzten Haltbarkeit verworfen werden sollte.

Nicht angebrochene Impfstoff-Vials die noch mindestens zwei Wochen haltbar sind und das nicht verbrauchte mitgelieferte Material (Spritzen,…) einer Impfaktion müssen ehest nach dem Ende der Impfaktion zu den Öffnungszeiten im nähesten NÖ-Landesimpfzentrum retourniert werden! Wichtig ist dabei natürlich, dass die Impfstoffe durchgehend bei 2-8° Celsius gelagert werden.

Nach unserer Erfahrung sind mit einem Impfteam von drei Personen (Administration und Eintragung in den e-Impfpass, Aufziehen und Vorbereiten der Impfungen, Durchführung der Impfung) etwa 30 Person pro Stunde möglich. Durch den Einsatz mehrerer Impfteams lässt sich die Anzahl für große Impfstellen beliebig erhöhen.

Für den Kostenersatz von einer Arbeitsstunde müssen mindestens 15 Personen geimpft werden.

Bei der Impfstraße sollten pro Tag und pro Arzt zumindest 100 oder mehr Personen geimpft werden. Sollten gesamt weniger als 30 Personen geimpft werden, können maximal zwei Arbeitsstunden verrechnet werden. Darüber hinaus müssen pro verrechnete Stunde mindestens 30 Personen geimpft werden.

Mit der Impfung werden alle unmittelbar erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterialien mitgeliefert (Spritzen, Nadeln, etc.).

Andere Materialien wie persönliche Schutzausrüstung, Hände- und Hautdesinfektionsmittel, Pflaster, Abwurfbehälter für Spitzmüll, medizinische Notfallausrüstung etc. müssen durch die Impfstelle bzw. den verantwortlichen Arzt zur Verfügung gestellt werden.