Im Fall einer direkten akuten Bedrohung oder eines Angriffs auf disponiertes Einsatzpersonal kann durch dieses via Sprechfunk (erstes Mittel der Wahl) oder via Telefon (bei NNÖ registriertes Fahrzeug- oder Privathandy) ein Mayday-Procedere zur Anforderung der Polizei ausgelöst werden.
Als disponiertes Einsatzpersonal gelten ausschließlich jene Ressourcen, welche zum Zeitpunkt der Auslösung bei einem disponierten Event (aktuelle Tätigkeit und aktueller Standort bekannt) tätig sind.
Dabei wird zwischen den Stufen GELB und ROT unterschieden:
Mayday Stufe GELB
Voraussetzungen:
- Es besteht eine (bewaffnete und/oder verbale) Bedrohung am Einsatzort oder während des Transportes.
- Die Person, von welcher die Bedrohung ausgeht (Aggressor), ist anwesend und es besteht keine Möglichkeit des Rückzugs durch das Einsatzpersonal.
- Die Polizei wird im Rahmen dieses Einsatzes dringend benötigt.
UND
- der Aggressor soll die Nachforderung der Polizei nicht mitbekommen, da dies zu einer weiteren Eskalation der Situation führen könnte. Damit ist eine „offene“ Anforderung der Polizei (mit Mitteilung der Begründung wie sonst erforderlich) nicht möglich.
Zur Durchführung hier klicken (interner Bereich Webansicht)
Mayday Stufe Rot
Voraussetzungen:
- Es besteht ein akutes Gefahrenszenario am Einsatzort oder während des Transportes mit aktiver Gewaltanwendung gegen das Einsatzpersonal und es besteht keine Möglichkeit des Rückzugs durch das Einsatzpersonal
- Die Polizei wird im Rahmen dieses Einsatzes dringend benötigt.
Zur Durchführung hier klicken (interner Bereich Webansicht)
Weitere Hinweise
- Die korrekte Hinterlegung des Einsatzpersonals (Mannschaft zu Ressource) in der Webansicht muss immer aktuell gehalten werden, um in Mayday-Situationen auf die Personaldaten (Anzahl der Personen, Namen, Erreichbarkeiten) zugreifen zu können.
- Um die eigene Erreichbarkeit und die Kommunikation mit der Leitstelle sicherzustellen, ist das Handfunkgerät im Rahmen jedes Events durch das Einsatzpersonal mitzuführen.
- Im Fall von Bedrohungslagen und Gefahrensituationen gilt ausnahmslos: Ist ein Rückzug des Einsatzpersonals möglich, so ist dieser immer sofort anzutreten (Eigenschutz)!
- Die Auslösung eines Mayday-Procederes dient der dringenden Anforderung der Polizei aufgrund einer unausweichlichen Bedrohung oder Gefahrensituation des Einsatzpersonals muss durch das Einsatzpersonal genau abgewogen werden! Über die Anzahl und Art der alarmierten Polizeikräfte entscheidet ausschließlich die Polizei selbst.
- Die Auslösung eines Mayday-Procederes erfolgt via Sprechfunk (erstes Mittel der Wahl) oder via Telefon (bei NNÖ registriertes Fahrzeug- oder Privathandy).
- Die Verwendung der programmierbaren Kurzwahltasten (grün, orange) am Funkgerät führt lediglich zur Übermittlung eines Sprechwunsches an die Leitstelle und löst kein Mayday-Procedere aus!
- Die beschriebenen Mayday-Procedere führen zu einer automatischen Reaktion der Leitstelle ohne weitere Nachfragen.
- Ein Widerruf („Storno”) eines ausgelösten Mayday-Procederes wird von der Leitstelle nicht akzeptiert, da bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen werden muss, dass das Storno durch den Aggressor erzwungen ist.
- Erfolgt ein Mayday-Procedere via Sprechfunk, so ist der restliche Funkverkehr anderer Einsatzressourcen auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken.
- Folgende Szenarien sind beispielhaft und erfüllen NICHT die Voraussetzungen für das Auslösen eines Mayday-Procederes:
- Bedrohungssituationen und/oder Gefahrensituationen bei denen ein Rückzug des Einsatzpersonals möglich ist
- „sicheres“ Gefahrenszenario, wenn die eigene Position außerhalb der Gefahrenzone ist
- Reguläre Nachforderung der Polizei
- akute Gesundheitszustandsverschlechterung einer Einsatzkraft im Dienst
- (Verkehrs-)Unfall mit Eigenbeteiligung mit/ohne Verletzten
- Erfordernis einer dringenden Notarztnachforderung