Im Bereich des NÖ-Ärztedienstes 141 werden Beschwerden von Patienten die Belange des Behandlungsvertrages zwischen dem Beschwerdeführer und dem freiberuflich tätigen Arzt betreffen (nicht durchgeführte Visiten, Beschwerden über die durchgeführte Diagnostik und Therapie, etc…) immer an die NÖ Pflege- und Patientenanwaltschaft weitergeleitet und von dieser bearbeitet.
Dadurch ist eine unabhängige und objektive Bewertung gewährleistet.