Proben-, Material- und Bluttransporte werden ausschließlich auf ärztliche Anweisung, wenn es sich um einen lebensbedrohlichen Zustand handelt, durchgeführt.
Transporte von Tot-/Fehlgeburten
In Einzelfällen kommt es dazu, dass Kliniken einen Materialtransport anfordern, bei dem eine Totgeburt / Fehlgeburt (nicht lebend geborene/… Leibesfrucht) meistens in ein Krankenhaus mit einer Pathologie transportiert werden soll.
Gemäß gesetzlicher Vorschriften handelt es sich dabei um einen Leichnam. Der Transport von Leichen durch Rettungsdienst-Ressourcen ist nicht möglich und nicht erlaubt.
Gesetzlich zuständig für Transporte von Leichen sind Bestattungsunternehmen.