First Responder (“Erstversorger”) sind Ersthelfer, die parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Meist handelt es sich um RettungsdienstmitarbeiterInnen außerhalb ihrer regulären Dienstzeit.
First Responder sollen die Zeit zwischen dem Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung verkürzen, das sogenannte “therapiefreie Intervall”. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist die nachfolgend notwendige Behandlungszeit. First Responder verkürzen diesen behandlungslosen Zeitraum bis zum Eintreffen des Notarztes oder des Rettungswagens.
Wie werde ich Mitglied einer Rettungsdienstlichen First Responder Gruppe?
First Responder Systeme werden immer von irgendjemandem “betrieben” (RK, ASBÖ, JUH, …), das bedeutet, es gibt überall eine verantwortliche Organisation. Diese entscheidet, wer dort eben in der örtlichen FR-Gruppe mitalarmiert wird. Bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihre lokale Rettungsdienststelle.
Rettungsdienstliche First Responder müssen vor allem auch aus rechtlichen Gründen immer Angehörige einer Rettungsorganisation sein und eine gültige Tätigkeitsberechtigung gemäß dem Sanitätergesetz haben.
Wie sind First Responder ausgestattet?

Unterschiedlich. Meist mit einem Notfallrucksack und oft auch mit Defibrillator ausgestattet fahren sie mit privaten Fahrzeugen auf eigene Kosten zu den Einsätzen. Geregelt ist das in der jeweiligen Richtlinie der jeweiligen Rettungsorganisation.
Wann und wie werden First Responder alarmiert?
Die Alarmierung von First Respondern erfolgt zeitgleich mit den Einsatzfahrzeugen über eine Smartphone-APP und als Pagerruf. First Responder werden “zu Hause” alarmiert, wenn sie gegenüber dem Rettungsdienst einen Zeitvorsprung haben.

Im Prinzip werden sie immer dann eingesetzt, wenn das schnellsteintreffende Rettungsmittel länger als fünf Minuten zum Notfallort braucht. Bei Reanimationen erfolgt die Alarmierung natürlich unabhängig von RTW-Eintreffzeiten immer.
Bei welchen Einsatzcodes werden First Responder alarmiert?
Rettungsdienstliche First Responder werden bei unterschiedlichen Einsatzcodes mitalarmiert, nicht jedoch, wenn bereits Fachpersonal (Arzt, Diplompflegepersonal, Rettungsdienstpersonal, ..) vor Ort ist oder der Notfall in einer Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Ordination, ..) eingetreten ist. Es erfolgt auch keine “individuelle Anpassung” für einzelne First-Responder, die z.B. nur zu allen Verkehrsunfällen alarmiert werden wollen.
Da sich die Alarmierungen auf das Einsatzstichwort beziehen und nicht auf Einsatzstufen, gibt es in jeder Einsatzstufe Codes, bei denen ein First Responder alarmiert werden kann. Für alle anderen Codes, gibt es aber auch die Möglichkeit einer optionalen Alarmierung, wenn der Disponent es für sinnvoll und vor allem für nötig erachtet (überdurchschnittlich lange Anfahrt eines Rettungsmittels)
Wie ist die Arbeit von Rettungsdienstlichen First Respondern geregelt?
Für die Angehörigen des Roten Kreuzes ist dies in der Richtline des Roten Kreuzes geregelt, die wir sinngemäß vor allem in Bezug auf die Ausrückordnung auch für die anderen Rettungsorganisationen zur Anwendung bringen.
Die First-Responder-Richtlinie kann man hier herunterladen
Wann werden Rettungsdienstliche First Responder in keinem Fall alarmiert?
Aus Sicherheitsgründen für den First Responder bzw. weil kein Vorteil für den Patienten erwartet werden kann, sind folgende Einsätze von der Alarmierung ausgenommen:
- Alle Alpineinsätze
- Alle Großunfälle
- Alle Einsätze im Gleisbereich oder im hochrangigen Straßennetz
- Alle Einsätze, bei den bereits qualifizierte Hilfe vor Ort ist (z.B. RD-33C6)
- Alle Einsätze, bei den eine Gefährdung der Einsatzkräfte (durch Personen oder Situationen) nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Wo kann ein First Responder seine Alarmerreichbarkeiten ändern?
Die Alarmerreichbarkeiten von Rettungsdienstlichen First Respondern werden aus den jeweiligen Datenbanken und unseren Systemen automatisch synchronisiert. Wird eine Erreichbarkeit dort geändert, ist sie automatisch auch für den FR-Dienst verfügbar.
Kann/Darf ein First Responder anfahrende Rettungsmittel stornieren?
Ja, Stornos von Rettungsmitteln durch Rettungsdienstliche First Responder sind möglich, d.h. sie können anfahrende Notarztmittel abbestellen. Voraussetzung ist, dass der Rettungsdienstliche First Responder als solcher bei uns registriert (durch das Einsatzleitsystem identifiziert ist) und er auch definitiv vor Ort ist.
Bekommt ein First Responder einen Kostenersatz?
Notruf NÖ bezahlt keinerlei Kostenersätze oder Vergütungen, die Tätigkeit erfolgt rein ehrenamtlich und freiwillig. Ob und in welchem Ausmaß verbrauchtes Material von der jeweiligen Betreiberorganisation ersetzt wird, liegt in deren eigenem Ermessen.
Was passiert, wenn man bei der Rettungsorganisation ausscheidet?
Dann ist man automatisch auch kein rettungsdienstlicher First Responder mehr.
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