
Diese Einsatzüberprüfung NÖ bildet die Grundlage zur Erlangung der Einsatzfähigkeit von Suchhundeteams, welche über Notruf NÖ zu Einsätzen alarmiert werden. Er ist für alle Beteiligten bindend.
Feststellung von Standards in der Rettungs- und Suchhundearbeit – Einsatzüberprüfung NÖ
Gültigkeit
Ziel der Einsatzüberprüfung NÖ ist es, die Einsatzfähigkeit der einzelnen Suchteams, bestehend aus Hund und Hundeführer, festzustellen und diese auf zwei Jahre auszusprechen. Spätestens danach muss eine erneute Einsatzüberprüfung NÖ erfolgen.
Diese Regelung des Einsatztests tritt in der vorliegenden Fassung mit 01. September 2014 in Kraft und ist unbeschränkt, mindestens jedoch bis zum Vorliegen einer neuen Fassung gültig.
Anerkennung
Sollte eine in Niederösterreich anerkannte Rettungshundeorganisation bereits intern Einsatzüberprüfungen durchführen, welche die Kriterien der unten stehenden Einsatzüberprüfung erfüllen oder gar übersteigen, gelten diese als anerkannt. Notruf NÖ muss jedoch von internen Einsatzprüfungsterminen zeitgerecht – mindestens jedoch vier Wochen davor – informiert werden. Um eine gerechte Situation zu schaffen, ist es Bewertern anderer Hundeorganisationen gestattet, an der internen Einsatzüberprüfung teilzunehmen und das Einhalten der NÖ Standards zu überwachen. Ebenso behält sich Notruf NÖ vor, stichprobenweise an internen Einsatzüberprüfungen teilzunehmen. Generell sind dazu die internen Prüfungsrichtlinien Notruf NÖ vorzulegen und werden bei Gleich- oder Höherwertigkeit anerkannt. Die Einsatzfähigkeit der Hundeführer der Gründungsorganisationen (Rotes Kreuz NÖ, ASBÖ NÖ, Rettungshunde NÖ und ÖHU Suchhundestaffel) wird aufgrund der abgestimmten Prüfungsordnung auf die Mindestanforderungen in NÖ sofort anerkannt. Bei Änderung einer Prüfungsrichtlinie ist Notruf NÖ in Kenntnis zu setzen. Höher- oder gleichwertige Überprüfungsrichtlinien einzelner Organisationen können durch Notruf NÖ nach Prüfung anerkannt werden.
Durchführung
Veranstalter kann eine in NÖ anerkannte Rettungshundeorganisation sein. Der Veranstalter ist für die Bereitstellung eines geeigneten, den zu testenden Personen unbekannten, Geländes und aller erforderlichen Helfer und Hilfsmittel verantwortlich.
Beurteilung
Die Einsatzfähigkeit wird mit “Bestanden” oder “Nicht bestanden” beurteilt. Bei der Beurteilung mit “Nicht bestanden”, ist eine maximal zweimalige Wiederholung erst nach frühestens 6 Wochen zulässig.
Wenn der Hund die Verstecksperson zwickt oder beißt, ist eine Wiederholung erst nach 6 Monaten zulässig. Sollte dieses Fehlverhalten ein weiteres Mal auftreten, ist dieser Hund nicht mehr für Such- /Rettungshundearbeit zugelassen.
Beurteiler
Bei einer Einsatzüberprüfung NÖ wird von einer Kommission, bestehend aus zwei von Notruf NÖ nominierten und zugelassenen NÖ Prüfern, und einem Mitarbeiter von Notruf NÖ abgenommen.
Voraussetzungen
Hund
- Erfüllt alle gesetzlichen Regelungen für die Haltung eines Hundes in Österreich
- Mindestalter: 18 Monate
- gültiger EU-Impfpass des Hundes
- Versicherungsschutz / gültige Haftpflichtversicherung des Hundes
- Es ist tunlich darauf zu achten, dass Hunde für die Rettungs- und Suchhundearbeit nicht aus dem Bereich der Schutzhundearbeit kommen.
Hundeführer
- Volljährigkeit
- Bereitschaft und Möglichkeit, an Einsätzen aktiv mitzuarbeiten
- Aktives Mitglied einer Rettungshundeorganisation bzw. -verein
Ablauf
Während des Tests sind mind. drei Suchgebiete abzusuchen. Mindestens eine Suche muss bei Dunkelheit absolviert werden. Da dieser Einsatztest möglichst einsatznahe gestaltet werden soll, sind sämtliche Angaben über die Größe der Gelände Richtwerte, die geringfügig variieren können.
Während dem Einsatztest muss sichergestellt werden, dass bereits geprüfte RH-Teams von den noch zu testenden Teams räumlich getrennt sind. Sollte ein RH von mehreren Personen trainiert bzw. geführt werden, muss jeder HF mit diesem Hund eine entsprechende Prüfung ablegen.
Hitzige Hündinnen sind zu dem Test zugelassen, allerdings sind diese zuletzt zu überprüfen.
Allgemeine Beschreibung
Aufgabe: Der Hundeführer bekommt eine möglichst realistische Aufgabe gestellt, die das Team (Hund und Hundeführer) lösen soll. Als praktischer Teil wird auch Orientierung und Erste Hilfe überprüft. Sämtliche Hilfsmittel zur Orientierung sind zugelassen. Die Suchtaktik bleibt dem Hundeführer überlassen, ein Teil muss als Wegsuche absolviert werden. Weiters wird sowohl das Such- und Anzeigeverhalten des Hundes als auch die Teamfähigkeit des Hundeführers in einer Sektorsuche mit mehreren Suchteams getestet.
Suchzeit
Die Suchzeit bleibt dem Hundeführer überlassen, jedoch maximal 60 Minuten pro Suchgebiet. Auch kurze Pausen sind zulässig, wobei die Pausenzeit insgesamt 20 Minuten nicht überschreiten soll. Ein Teil der Suche ist bei Dunkelheit zu absolvieren.
Anzahl der OpferEine genaue Anzahl der Versteckspersonen wird nicht definiert, mindestens einer max. jedoch vier.
Suchziel
Alle im abgesuchten Gebiet versteckten Personen sind aufzufinden! Das abgesuchte Gebiet ist vom Hundeführer frei zu geben. Der Hundeführer muss erkennen, wenn sein Hund nicht mehr ausreichend arbeitet. Der Hundeführer muss in der Lage sein, genau zu definieren, welche Teile ausgelassen wurden – maximal jedoch ein Drittel.
Überprüfungspunkte
Sektorensuche
- Abzusuchen sind – dem Gelände angepasst – ca. 30.000 m2.
Wegsuche
- Das abzusuchende Areal soll sich beiderseits eines Weges, bis zu einer Breite von ca. 25 m und einer Länge von ca. 300 m erstrecken.
- Während der gesamten Suchzeit darf der HF den vorgegebenen Weg nicht verlassen, außer auf Anweisung der Kommission nach dem Melden einer Anzeige.
Sektorensuche mit mehreren Teams im Verbund
- Eine Sektorensuche mit mind. 3 bis max. 5 Suchteams muss ein Gebiet in der Größe von ca. 25 000 m2 absuchen.
- Die Einteilung der Sektorensuche wird von der Kommission durchgeführt. Sollten nicht genug zu testende Hundeteams für eine Sektorensuche mit mehreren Teams antreten, werden von der Kommission die erforderlichen Hundeführer angefordert. Diese werden natürlich nicht beurteilt.
- Ein Mitglied der Kommission führt die Verbundsektorensuche an. Bei Anzeige eines Hundes muss die Suchgruppe anhalten.
- Die Kommunikation erfolgt mittels Funk (definierte Sprechgruppe Digitalfunk BOS Austria, oder organisationseigene Funkmittel).
- Es wird die Teamfähigkeit der Hundeführer und die Verträglichkeit der Hunde bei einer gemeinsamen Suche und einer eventuellen gemeinsamen Anzeige überprüft.
Orientierung
- Mithilfe des vorhandenen Kartenmaterials und/oder technischen Hilfsmittel muss der Hundeführer rasch seine Position bestimmen können
- Die Grenzen des Suchgebiets kennen und zeigen können
- Koordinaten mit Hilfe eines Netzteilers ermitteln
- Während der Suche sind sowohl GPS-Geräte als auch Bussole zulässig
- Die Marschzahl von zwei Punkten bestimmen können
- Zumindest ein Suchgebiet muss vom Bewerber selbständig gefunden werden. Alle notwendigen Angaben werden dafür zur Verfügung gestellt.
Durchführung
- Zwecks taktischer Vorgangsweise wird durch die Kommission dem Suchteam eine möglichst realistische Situation geschildert.
- Vor Beginn der Suche hat der Hundeführer der Kommission seine Suchtaktik bekannt zu geben und diese später auch einzuhalten. Sollte während der Suche eine Änderung der Taktik notwendig werden, ist dies den Prüfern unverzüglich bekannt zu geben.
- Die Suchzeit für die einzelnen Suchaufgaben ist mit 60 Minuten begrenzt, es ist jedoch unzulässig, als Hundeführer ein Gebiet oder Teile davon mehrmals abzugehen. Der Hundeführer soll sein Suchgebiet zügig absuchen. Das Abhalten einer Pause muss der Kommission bekannt gegeben werden.
- Der HF hat die Durchführung der Aufgabe selbstständig zu lösen und anschließend das Suchgebiet durch Meldung an die Kommission freizugeben. Sollten sich Personen im Suchgebiet befinden, die überlaufen wurden, das heißt, nicht angezeigt wurden, gilt dies als nicht bestanden.
- Der HF muss einsatzmäßig so ausgerüstet sein, dass er mit den ihm bevorstehenden Situationen umgehen bzw. diese bewältigen kann.
- Das Versteck sollte nach Möglichkeit für den HF nicht einsehbar sein. Die Bekleidung der zu findenden Person(en) soll der Umgebung bzw. dem Gelände angepasst sein.
- Das Abdecken der Verstecke ist mit natürlichen, aus der Umgebung stammenden Hilfsmitteln erlaubt.
- Die aufzufindenden Personen können in verschiedenen Positionen (sitzend, liegend, kauernd), aber auch in Höhenverstecken bis zu einer maximalen Höhe von 2 m eingebracht werden. Die Verstecksperson(en) dürfen den Hund auch ansprechen und sich leicht bewegen. Es ist jedoch nicht zulässig, dass sich die Verstecksperson(en) dem Hund gegenüber drohend verhalten.
- Der Hund hat die Verstecksperson(en) – ohne Einwirken des HF oder der Verstecksperson – selbstständig und für den HF deutlich anzuzeigen.
- Der HF hat der Kommission die Anzeige seines Hundes zu melden.
- Der HF hat den Hund in einer Entfernung von mind. 2m von der Verstecksperson zu verwahren. Das Auffinden und den Standort einer Person muss der HF der Einsatzleitung über Funk melden. Dies muss auch die Angabe von und Verletzungen nach Körperregion, oder des Verletzungsmechanismus oder Notfallleitsymptomen enthalten.
- Bei mindestens einer Verstecksperson muss der HF eine ihm gestellte Erste Hilfe Aufgabe lösen.
Alle personenbezogenen Formulierungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Bewertungungsbogen hier downloaden
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