Grundsätzliches:
Die Teilnahme an Übungen des Rettungsdienstes durch NOTRUF NÖ als Rettungsleitstelle definiert sich nicht über das Beüben der Alarmierung von Ressourcen (RTW, NEF, etc), denn diese Tätigkeit führen wir tagtäglich tausendfach durch. Die Alarmierung von Übungsressourcen (vordefinierten Anzahl an Fahrzeugen) über das Versenden von Einsatznummern über Dienstfahrten kann nicht als Training für die Echtalarmierung bei Großeinsätzen- und Katastrophenereignissen gewertet werden, da die Übermittlung von Pagerrufen, ESAPP und SDS durch den täglichen Standardbetrieb gesichert ist und im Übungsfall aus organisatorischen Gründen auch ganz anders abläuft.

Daher ist eine Teilnahme von NOTRUF NÖ erst für größere Übungen (z.B. ab Landesviertel) sinnvoll und wird in diesem Fall von einem eigenen Dispatcher, Supervisor oder Verbindungsdispo durchgeführt. Durch die für den Regelbetrieb ausgelegte Bemessung der eingesetzten Personalressourcen, kann sonst der Echtbetrieb gestört werden. Dafür ist es aber notwendig NOTRUF NÖ (über den zuständigen Leitstellenleiter) rechtzeitig schon vor der Übung zu einer eventuellen Vorbesprechung einzuladen und in den Kommunikationsfluss einzubinden.
Überprüfung von Alarmwegen:
Die Alarmwege für Echtalarmierungen erst bei Übungen zu testen ist der falsche Zeitpunkt, da viele Übungen (vor allem größere) als Schauübung – zumindest gegenüber den anderen Organisationen – geplant sind. Daher sollten Alarmierungen von weiteren Mannschaften regelmäßig selbst von den Kommanden durchgeführt werden. Auch die Alarmierung von Führungskreisen, wie die RK-HE 1 oder Sonderalarmgruppen (Sondereinsatzmannschaften, usw.) sollte in definierten Abständen in Abstimmung mit NOTRUF NÖ durchgeführt und per Rückmeldung überprüft werden..
TETRA-Verwendung bei Übungen:

Für Übungen, an denen die Leitstelle teilnehmen soll oder an denen die Leitstelle beteiligt ist, ist grundsätzlich die Sprechgruppe NNÖ-13 vorgesehen. Wenn Sie diese Gruppe auch für kleinere Übungen in ihrem Bereich verwenden wollen, tun sie das einfach, eine Freigabe dazu ist nicht erforderlich.
Wann ist eine Mitwirkung von NOTRUF-NÖ bei Übungen dann überhaupt sinnvoll?
NOTRUF NÖ kann gerne bei folgenden Tätigkeiten einbezogen werden, denn diese werden im Regelbetrieb nicht laufend durchgeführt:
- Abarbeitung von Sonderalarmplänen (Flugnotfall, Seveso II, etc)
- Einbindung in der Stabskommunikation mit anderen Einsatzorganisationen (Polizei, Behörde, etc)
- Führen eines Transportprotokolls gemeinsam mit den Einsatzkräften am Übungsort (Leiter Transport, SanHiSt oder MLS)
- Errichten, Betreiben und Kommunizieren einer Hotline für Anfragen betreffend Unfallopfer durch Behörden, Botschaften und Angehörige
- Entsendung eines Verbindungsdispatchers in eine (behördliche) Einsatzleitung
- Installierung eines mobilen Leitstellenarbeitsplatzes im Rahmen der Stabsarbeit
- Installierung eines eigenen Übungsdispatchers oder einer internen Dienstaufsicht und/oder eines Supervisor
Für alle diesbezüglichen Anfragen steht Ihnen unser Sonderlagenkoordinator unter info@144.at gerne zur Verfügung.
Wie wird eine Übung am besten eingemeldet?
- Wenn ein Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge z.B.bei einer Feuerwehrübung teilnehmen: Einfach zu Übungsbeginn den Status “Dienstfahrt” drücken
- Wenn bei einer Übung der Feuerwehr ein Fahrzeug als Ambulanzdienst teilnimmt: Einfach online einen Ambulanzdienst entsprechend einmelden.
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