
Im Prinzip ist ein RTW-C ein Großraum-RTW, der mit einem Notfallsanitäter besetzt ist. Genaue Vorgaben zur Ausrüstung gibt es in der aktuellen NÖ-RD-Mindestausstattungsverordnung.
Wie wird ein RTW zum RTW-C?
Die Aufwertung auf einen RTW-C erfolgt automatisch in unserem Einsatzleitsystem, sobald ein (von der jeweiligen Rettungsorganisation berechtigter) RTW gemäß der NÖ-RD-Mindestausstattungsverordnung als RTW-C ausgestattet ist und zumindest ein NFS am Auto angemeldet ist. Man kann das also in der Webansicht nicht auswählen, sondern ein RTW wird automatisch zum RTW-C, wenn alle Parameter entsprechen.
Ob ein RTW grundsätzlich als RTW-C einsetzbar ist, also ob er technisch den Vorgaben entspricht, entscheidet der Landesverband der jeweiligen Rettungsorganisation, der es auch via Webansicht direkt so an uns meldet und einpflegt (das machen nicht wir).
Eine Abwertung auf einen RTW durch die Dienststellen via Webansicht ist nicht möglich.
Wo kann ein RTW-C in Betrieb gehen?
An den (von der jeweiligen Rettungsorganisation berechtigten) RTW-C Standorten in Niederösterreich kann zeitgleich immer ein Fahrzeug als RTW-C in Betrieb sein. Dies wird durch unsere Einsatzleitsysteme automatisch so gesteuert.
In der Rettungslandschaft 2030 sind 86 Standorte grundsätzlich als RTW-C Standorte für NÖ vorgesehen.
Sind künftig alle RTWs nur mehr RTW-C?
Nein, von den hunderten Fahrzeugen ist nur ein kleiner Teil als RTW-C im Einsatz. Es gibt ganz viele “normale” RTWs und natürlich KTWs.
Wie wird ein RTW-C eingesetzt, auch im Krankentransport?
Verwendung des RTW-C erfolgt vorzugsweise für RD-Events, aber natürlich auch für Krankentransporte. Alle Details zur Ausrückordnung findet man HIER.
Wie schnell muss auf RTW-C “umgestellt” sein?
Die als RTW-C-Standort vorgesehenen Dienststellen müssen nicht sofort einen RTW-C besetzen, sondern es gibt eine lange Übergangsphase bis 2030 dafür.
Wann bekommt die Rettungsorganisation die erhöhte RTW-C Vergütung?
Ein RTW-C gilt dann als eingeführt, wenn ein rund um die Uhr besetzter RTW innerhalb der letzten 12 Monate mindestens zu 60% als RTW-C vorgehalten wurde. Ab Erreichung dieses Schwellenwertes haben die Rettungsorganisation Anspruch auf eine der tatsächlichen Besetzung entsprechend aliquotierte Vergütung. Gültig ist dies nur an den vertraglich festgelegten RTW-C Standorten, nicht an anderen.
Kann auch an “zusätzlichen” Standorten ein RTW-C besetzt werden?
Im Rahmen der Rettungslandschaft 2030 wurde zwischen zwischen dem Land NÖ, den Gemeinden, Notruf NÖ und den NÖ-Rettungsorganisationen die planmäßige Besetzung von 86 örtlich definierten RTW-C-Standorten zur flächendeckenden Abdeckung des gesamten Bundeslandes mit RTW-C vetraglich vereinbart. Eine Aktivierung weiterer RTW-C-Standorte (eine Übererfüllung) obliegt den jeweiligen Landesverbänden der Rettungsorganisationen, wobei dies keinerlei finanzielle Ansprüche begründet.
Der alte RTW-N ist damit ausgestorben
Der Ressourcentyp RTW-N (bzw. RTW-CN) kommt seit Ende 2020 in ganz NÖ nicht mehr zur Anwendung. Er war mehr eine organisatorische als eine qualitative Unterscheidung und diese wird so nicht mehr benötigt. Es gibt nur mehr eine Unterscheidung zwischen RTW und RTW-C.
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