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Rücktransporte – Rückholungen

Normale Verlegungs-, Rück- oder Heimtransporte aus Krankenanstalten innerhalb Österreichs werden ausnahmslos immer nur von diesen direkt bei uns angemeldet.

Ein Patient oder Angehöriger kann so einen Transport selbst bei uns nicht anmelden, das erledigt immer das “versendende” Krankenhaus, egal ob im In- oder Ausland. Dies auch dann, wenn der Transfer entgegen dem ärztlichen Rat “auf eigene Kosten und eigenen Wunsch” erfolgt.

Rück-/Heimtransporte aus anderen Bundesländern nach NÖ

Rücktransport nach ambulanter Behandlung

Alle Rücktransporte nach ambulanten Behandlungen in Nachbarbundesländern werden selbstverständlich durch NÖ-Rettungsdienste erledigt, vorausgesetzt der Hintransport war am selben Tag. Angemeldet werden diese Transporte bei uns immer vom jeweiligen Krankenhaus.

Heimtransport nach stationärem Aufenthalt

Für stationäre Heimtransporte nach einem Krankenhausaufenthalt ist immer der Rettungs- bzw. Krankentransportdienst am Sitz des Krankenhauses zuständig, also z.B. bei Heimtransporten aus Wien eine Wiener Organisation und bei Heimtransporten aus Tirol eine Tiroler Organisation. Sollten diese Organisationen “Aushilfe” benötigen, weil sie selbst überlastet sind wenden sich diese direkt an uns, aber grundsätzlich erledigen sie solche Transporte immer selbst.

Rückholungen aus dem Ausland nach Niederösterreich

Die Kosten für einen gewünschten oder in manchen Fällen auch notwendigen Rücktransport von erkrankten oder verunfallten Personen nach Österreich werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen.

Die Organisation und Abwicklung solcher Rücktransporte obliegt den dafür zuständigen privaten Reiseversicherungen oder Schutzbriefausstellern (ÖAMTC, Kreditkarten, etc) und kann durch uns leider nicht beeinflußt oder durchgeführt werden. Diese Versicherer entscheiden mit ihren eigenen Ärzten bzw. Verantwortlichen selbst über Notwendigkeit, Transportmittel oder Durchführbarkeit und beauftragen dann auch direkt ein entsprechendes Transportunternehmen. Eventuell beauftragen diese Versicherer dann schlußendlich sogar uns ein NÖ-Rettungsmittel zu entsenden, darauf haben wir aber keinen Einfluß ..

Eine österreichische Vertretungsbehörde kann bei der Organisation des Rücktransportes helfen, die Kosten dafür allerdings grundsätzlich nicht übernehmen.