
Ein SRTW wird vor allem bei Rücktransferierungen nach erfolgten medizinischen Eingriffen immer dann eingesetzt, wenn eine Notarztbegleitung zwar nicht notwendig, ein erhöhter Überwachungsbedarf durch einen Notfallsanitäter aber gegeben ist.
Sekundärnotarztwagen (SNAW) und Sekundärrettungswagen (SRTW) sind spezielle Formen von Krankentransportern im Bereich der Sekundärrettung und führen spezielle Überstellungstransporte zwischen zwei Behandlungseinrichtungen durch.
Stationierungsorte von SRTWs in NÖ
- RK St.Pölten
- RK Wiener Neustadt
Nur an diesen Stationierungsorten angemeldete SRTWs können derartige Fahrzeuge mit den Behandlungseinrichtungen abrechnen.
Was sind die Voraussetzungen für einen SRTW in NÖ?
- Großraum (RTW-C)
- Notfallsanitäter mit NKV muss während der Fahrt beim Patienten sein
- Es sind Transporte aus allen NÖ-Kliniken anmeldbar und unabhängig vom Standort beauftragbar
Können oder dürfen SRTWs auch für Primäreinsätze herangezogen werden?
Ja
Fragen und Antworten zu Sekundärtransporten
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