Alarmierung Ausrückordnung Dienstbetrieb KT

Welche Ausrückzeiten sind ab der Alarmierung einzuhalten?

Die Ausrückzeit ist definiert als jene Zeit zwischen Eingang des Alarms am Pager oder ESAPP und dem Ausrücken des Rettungsmittels zum Notfallort.

Was gilt für ALP- und RD-Events?

Zwischen 6 und 22 Uhr gilt eine maximale Ausrückzeit von 2 Minuten. Muss der Notarzt vom an der Dienststelle stationierten NEF erst vom Landesklinikum abgeholt werden, gilt für das NEF eine Ausrückzeit von maximal 3 Minuten.

Zwischen 22 und 6 Uhr gilt eine maximale Ausrückzeit von 3 Minuten. Muss der Notarzt vom an der Dienststelle stationierten NEF erst vom Landesklinikum abgeholt werden, gilt für das NEF eine Ausrückzeit von maximal 4 Minuten.

Die angegebenen maximalen Ausrückzeiten gelten für alle RD-Events, insbesondere auch für einen RD-Auftrag.

Was gilt für SEK- und KT-Events?

Es ist unmittelbar auszurücken, d.h. die Leitstelle alarmiert immer dann, wenn wegzufahren ist.

Das BKTW/KTW/RTW-Team kann es sich nicht aussuchen, ob es noch zuwartet oder nicht, sondern startet unmittelbar nach der Alarmierung. Daher alarmieren unsere Disponenten die Krankentransporte auch nicht „lange im Voraus“, sondern dann, wenn wegzufahren ist. Das kann im KT-Bereich aber auch schon einige Zeit vor der eigentlichen Abholzeit sein, wenn es aus einsatztaktischen Gründen (z.B. Anschlusstransporte, etc) geboten ist.

Gibt es auch eine Alarmwiederholung?

Ja, eine automatische Alarmwiederholung kommt nach 4 Minuten ohne Einsatzübernahme (Status 9) oder Status Hinfahrt (Status 2).

Wie lange ist die Ausrückzeit während dem Status Bereitschaft?

Alle Infos zum Status Bereitschaft finden man HIER