COVID Impfung

Corona-Schutzimpfung

Eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus ist nach wie vor der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Darum ist es wichtig, sich durch eine Impfung zu schützen. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos!

Einfach impfen gehen, ganz ohne Termin …

Ohne Termin impfen wir in den NÖ Landesimpfzentren.

Einen Impftermin direkt bei einem niedergelassenen Arzt buchen

Eine Terminvereinbarung ist gerne auch direkt in einer Arztordination möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an Ihren lokalen niedergelassenen Arzt. Sie können mit Hilfe des gelben Buttons nach Impfärzten in einem Postleitzahlgebiet suchen.



Fragen & Antworten zu Impfstoffen und Impfabständen

Es werden aktuell die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, Novavax und Valneva verwendet, wobei je nach aktueller Verfügbarkeit nicht alle Impfstoffe überall eingesetzt werden. Kinder und Jugendliche bekommen ausschließlich den entsprechenden Impfstoff von BioNTech/Pfizer gemäß ihrem Alter.

Sie bekommen in jedem Fall einen Impfstoff, der für ihre individuelle Situation vom  Nationalen Impfgremium  vorgesehen und empfohlen ist.

In den NÖ-Landesimpfzentren sind aktuell folgende Impfstoffe im Einsatz:
  • Pfizer Comirnaty Original ab 12 Jahre
  • Pfizer Comirnaty Original Kinder 5-11,99 Jahre
  • Pfizer Comirnaty Original Kleinkinder 0,5-4,99 Jahre
  • Pfizer Comirnaty BA4/5 Kinder 5-11,99 Jahre (voraussichtlich ab 10. Dezember 2022)
  • Pfizer Comirnaty BA4/5 über 12 Jahre
  • Novavax Nuvaxovid ab 12 Jahren
  • Valneva COVID-19 Impfstoff 12-50 Jahre
In den Impfbussen sind aktuell folgende Impfstoffe im Einsatz:
  • Pfizer Comirnaty Original ab 12 Jahre
  • Pfizer Comirnaty BA4/5 über 12 Jahre
  • Valneva COVID-19 Impfstoff 12-50 Jahre

Ja, es stehen für die dritte und vierte Impfung natürlich die an die Omikron BA.1-Variante bzw. Omikron BA.4/5-Variante angepassten Impfstoffe zur Verfügung.

Sie bekommen in jedem Fall einen Impfstoff, der für ihre individuelle Situation vom  Nationalen Impfgremium  vorgesehen und empfohlen ist.

Detaillierte Informationen zu den Impfstoffen findet man auf folgenden Webseiten

Unter der Hotline 0800-555-621 kann man Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe stellen. Diese Info-Telefonnummer ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Führen Sie die zweite Teilimpfung flexibel gemäß Ihren Bedürfnissen durch, beachten Sie dazu aber den vom Hersteller empfohlenen Abstand zwischen den beiden Teilimpfungen von 21 bis 42 Tagen.

Die zweite Teilimpfung kann auch bei einer anderen Impfstelle oder an einem anderen Wochentag bzw. zu einer anderen Uhrzeit als die Erstimmunisierung stattfinden.

Die 3. Dosis schließt die Grundimmunisierung ab und ist bei allen Personen über 5 Jahre sechs Monate nach der 2. Impfung empfohlen.

Bei Kindern unter 5 Jahre findet die 3.Teilimpfung bereits 8 Wochen nach der 2.Dosis statt. Bei Personen über 18 Jahre und Risikopersonen ist die 3.Dosis bereits auch nach vier Monaten möglich.

Die dritte Teilimpfung kann natürlich auch bei einer anderen Impfstelle durchgeführt werden, als die vorangegangenen Immunisierungen.

Für alle Personen ab 12 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) sechs Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) empfohlen, für über 60-jährige und Risikopersonen auch bereits vier Monate danach möglich.

Für alle Personen über 60 Jahre und Risikopersonen ist eine weitere Auffrischungsimpfung (5. Impfung) sechs Monate nach der letzten Auffrischung möglich.

Ja, die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums und des Gesundheitsministeriums für Personen nach labordiagnostisch gesicherter SARS-CoV-2-Infektion empfiehlt folgende Abstände:

  • PCR-bestätigte Infektion vor der ersten Impfung: Impfung ab ca. vier Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
  • PCR-bestätigte Infektion im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung: zweite Impfung ab ca. vier Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
  • PCR-bestätigte Infektion nach zwei oder mehr Impfungen: Die 3. und 4. Impfung erfolgt entsprechend dem Impfschema, eine durchgemachte COVID-Erkrankung ändert an den eigentlichen Abständen nichts.

HIER KLICKEN für die Impfstoffübersicht , diese ist in erster Linie für Impfstellen gedacht, gibt aber einen guten Überblick.

Die Anwendung eines Arzneimittels im Rahmen einer medizinischen Behandlung außerhalb der Information in der Fachinformation bezeichnet man als "Off-Label-Use".

In Zusammenhang mit der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen wird empfohlen, sich an die Vorgaben des Zulassungsinhabers in der Fachinformation zu halten.

Was medizinisch geboten ist, muss aber nicht zwingend durch behördlich zugelassene Indikationsgebiete, Zielgruppen oder Dosierungsschemata gedeckt sein, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen individuell und anlassbezogen auch darüber hinausgehen.

Die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Indikation ist nicht verboten, die Impfärztin/der Impfarzt hat dabei jedoch gegenüber den Patientinnen und Patienten eine erhöhte Sorgfalts- und vor allem eine besondere Aufklärungspflicht. Es ist unabdingbar, diese über den Off-Label-Gebrauch entsprechend zu informieren und die entsprechende Zustimmung dazu einzuholen.

Die Verantwortung und damit auch das Haftungsrisiko für die Off-Label-Anwendung trägt die Ärztin/der Arzt. Das Impfschadengesetz gilt jedenfalls auch bei Off-Label-Use, sofern dieser wissenschaftlich begründbar ist.

Wo können Kinder geimpft werden?

Impftermine für Kinder unter 5 Jahre finden im niedergelassenen Bereich, bei Kinderärzten und in unseren NÖ-Impfzentren statt.

Kinderimpfungen finden im niedergelassenen Bereich, bei Kinderärzten und in unseren NÖ-Impfzentren statt.

Kinder ab 12 Jahre können jedenfalls in allen “normalen” Impfstellen geimpft werden. Zahlreiche niedergelassene Ärzte und Kinderärzte impfen im Rahmen ihrer laufenden Impftätigkeit auch Kinder ab fünf Jahre. Fragen Sie diesbezüglich auch gerne direkt bei Ihrem Arzt nach.

Kinder über 5 Jahre bekommen die 2.Teilimpfung im Abstand von von 21 bis 42 Tagen nach der Erstimpfung und die 3.Teilimipfung im Abstand von sechs Monaten nach der 2. Impfung.

Kinder unter 5 Jahre bekommen die 2.Teilimpfung im Abstand von von 21 bis 42 Tagen nach der Erstimpfung und die 3.Teilimipfung bereits 8 Wochen nach der 2.Dosis.

Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14.Lebensjahres) ist die Einwilligung eines Elternteiles oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist erforderlich.

Der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen ist von dieser Person zu unterschreiben und zur Impfstelle mitzubringen.

Mündige Minderjährige (Kinder nach Vollendung des 14.Lebensjahres) müssen selbst einwilligen und auch selbst den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen unterschreiben.

Informationen zu Medikamenten

Organisatorische Informationen

Aktuelle Impfkampagne

Was ist das Nationale Impfgremium?

Beim Nationalen Impfgremium handelt es sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung des für Gesundheit zuständigen Ministers. Es setzt sich aus Expertinnen und Experten, die jeweils einen oder mehrere der folgenden fachlichen Bereiche abdecken, zusammen: Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie, sowie Bedienstete der Impfabteilung des Gesundheitsministeriums und Vertreter der Landessanitätsdirektionen.

Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im jeweiligen Fachbereich und üben ihre Tätigkeit persönlich, unabhängig und unentgeltlich aus. Laut derzeit gültiger Geschäftsordnung besteht das Impfgremium aus mindestens 8 ständigen Mitgliedern für die Dauer der Funktionsperiode. Jede Funktionsperiode ist mit drei Jahren begrenzt. Zusätzlich können Expertinnen und Experten für spezielle Fragestellung kooptiert und zu den Sitzungen eingeladen werden.

Das Nationale Impfgremium hat schon bisher in der Coronakrise sehr umsichtig, wissenschaftlich fundiert und wohl überlegt seine Empfehlungen ausgesprochen, die sich teilweise auch von Richtlinien und Meinungen ähnlicher Gremien (anderer Staaten) bewusst unterschieden haben. Nicht zuletzt dieses besonnene Vorgehen unseres NIG hat maßgeblich zum Erfolg unserer Impfkampagne in Niederösterreich beigetragen.

Vorerkrankungen und Umstände, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bedingen können  

  • Schwangerschaft
  • Trisomie 21 
  • Personen mit Demenz, intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen 
  • Adipositas (BMI ≥30) 
  • Funktionelle oder strukturelle Lungenerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen wie z.B. COPD, Asthma bronchiale, Mukoviszidose 
  • Funktionelle oder strukturelle Herzerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen wie z.B. Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie 
  • Krebserkrankung 
  • Immundefizienz oder Erkrankung, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden muss wie z.B. mit Cyclosporin, Tacrolimus, Mycophenolat, Azathioprin, Methotrexat, Tyrosinkinaseinhibitoren, laufender Biologikatherapie (bei nicht onkologischer Diagnose) oder Knochenmarkstransplantation innerhalb der letzten 2 Jahre 
  • Organtransplantation innerhalb des letzten Jahres oder geplante Organtransplantation (auf Warteliste gelistet) oder bei Graft vs. Host-Disease 
  • HIV-Infektion 
  • Chronische Nierenerkrankungen mit Einschränkung der Nierenfunktion 
  • Chronische Lebererkrankungen mit Einschränkung der Leberfunktion 
  • Diabetes mellitus 
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen 
  • Chronische entzündliche Darmerkrankungen, Autoimmunerkrankungen und rheumatische Erkrankungen 
  • Psychiatrische Erkrankungen (z.B. bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression) 
  • Sonstige Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 wie bei den hier gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen