Was gibt es für ein Problem bei 141-Wochenend-Tagdiensten?
Der Verwaltungsgerichtshof hat Anfang 2019 die Verpflichtung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zum Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen aufgehoben. Damit müssen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner nicht mehr an dem seit vielen Jahren bestehenden Bereitschaftsdienst am Wochenende verpflichtend teilnehmen. Es laufen Verhandlungen zwischen Krankenkasse und Ärztekammer diesen Zustand rasch zu beheben bzw. zu verbessern.
Diese Situation ist von Notruf NÖ leider nicht beeinflussbar und liegt ausschließlich im Einflussbereich der NÖ Ärztekammer.
Diese Einschränkung betrifft ausschließlich den Tag-Bereitschaftsdienst von 7-19 Uhr, der von uns organisierte 141-Dienst von 19-7 Uhr ist davon nicht betroffen.
Wer ist für den ärztlichen Tagdienst am Feiertag/Wochenende verantwortlich?
Die Sonn- und Feiertagsdienste sind im § 16 des Gesamtvertrages der Krankenkasse mit der Ärztekammer für NÖ geregelt. Ein Vertragsarzt ist zur Teilnahme an dem von der Kammer eingerichteten Sonn- und Feiertagsdienst eigentlich verpflichtet (bis zum oben erwähnten Urteil). Die Organisation dieses Dienstes erfolgt durch die Ärztekammer.
Wie ist die aktuelle Dienstzeit des Wochenendtagdienstes?
Der Tagdienst geht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8 bis 14 Uhr.
Was ist die Aufgabe der Rettungsleitstelle im Rahmen dieses Tagdienstes?
Die Aufgabe der Leitstelle ist die Weitergabe der Telefonerreichbarkeit des zuständigen Sprengelarztes. Ein Weiterverbinden oder die Weitergabe kommuliert gesammelter Visitenaufträge ist nicht vorgesehen.
Werden Feiertags-/Wochenend-Tagdiest-Sprengelärzte auch zu Notfällen alarmiert?
Eine Entsendung zu Notfällen erfolgt dann, wenn der diensthabende Sprengelarzt bei Notarzteinsätzen wesentlich schneller als das zeitgleich alarmierte Notarztmittel vor Ort sein kann, oder das eigentlich näheste Notarztmittel nicht verfügbar ist.