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Akutversorgungsnachweis (AVN)

Der NÖ Akutversorgungsnachweis ist ein Service von Notruf Niederösterreich, mit der Rettungsdienste nach der Eingabe bestimmter patientenbezogener Informationen in Echtzeit den Vorschlag für das nächstgelegene geeignete und aufnahmebereite Zielkrankenhaus erhalten.

Der Akutversorgungsnachweis ist Teil der sogenannten „Krankenhaus-Webansicht“ und aus allen Landeskliniken unter  www.144.at/webansicht erreichbar.

Wer ist verantwortlich für die Auswahl der Zielklinik?

Der NÖ Akutversorgungsnachweis kann aufgrund der eingegebenen Daten und der hinterlegten Kapazitäten einen qualifizierten Vorschlag der nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser erstellen. Trotzdem ist die Fahrzeugmannschaft bzw. der Notarzt IMMER für die entscheidende Auswahl des Ziel-Krankenhauses verantwortlich.

Das gilt auch für einen Ausfall des Systems oder wenn kein geeignetes Krankenhaus vorgeschlagen werden kann.

Welche Leitsymptome sind im System hinterlegt?

Das System beinhaltet ca. 120 Leitsymptome (Diagnosen), die je nach Kontext mit einer unterschiedlichen Anzahl von synonymen Begriffen ergänzt sind. Jedem Leitsymptom kann zusätzlich, abhängig vom Patientenzustand, das Attribut „stabil“, „dringend“ oder „Schockraum/Intensiv“ zugeordnet werden.

Die Symptome sind nur soweit im Detail ausgeprägt, als eine korrekte Klinikempfehlung möglich ist und ersetzt daher auch nicht eine möglicherweise genauere rettungsdienstliche oder notärztliche „Verdachtsdiagnose“.

Der AVN ist kein Bestandteil der Dokumentation.

Die genaue Auflistung der Leitsymptome ist für alle Kliniken in den Online-Krankenhaus-Webansichten im Bereich „Akutversorgung“ -> „Leistungsangebot“ dargestellt. Hier können auch Änderungen hinsichtlich der grundsätzlichen Versorgungsmöglichkeit im eigenen Klinikum eingegeben werden.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl „stabil“, „dringend“ oder „Schockraum/Intensiv“?

Stabil

Jede Erkrankung / Verletzung ohne Gefährdung der Vitalfunktionen und ohne zeitliche Dringlichkeit.

Beispiele: Wunden, Prellungen, geschlossene Frakturen, Erkrankungen ohne Notfallleitsymptome

Dringend

Keine unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen, aber dringende Diagnostik/Therapie erforderlich.

Beispiele: Herzinfarkt ohne Gefährdung der Vitalfunktionen, neu aufgetretenes neurologisches Defizit, generalisierte Infektionen, akute Atemnot, nicht beherrschbare Schmerzsymptomatik

Schockraum/Intensiv

Gefährdung der Vitalfunktionen, Schockraum bzw. Intensivmedizinische Versorgung erforderlich

Beispiele: Akut bedrohter oder invasiv gesicherter Atemweg, Polytrauma, Schock jeglicher Genese, Koma bzw. hochgradige Bewusstseinsstörung

Grundsätzliches

Jedes Leitsymptom ist mit bestimmten, zur Versorgung erforderlichen personellen und technischen Ressourcen verknüpft. Auch wiederkehrende Einschränkungen aufgrund von Betriebszeiten sind hinterlegt. Dadurch ergibt sich die grundsätzliche Versorgbarkeit des Leitsymptoms in einem bestimmten Krankenhaus

Beispiel: Für einen Schlaganfall ist z.B. zwingend ein CT und eine Abteilung für Neurologie/Stroke Unit erforderlich.

Aufgrund des aktuellen Standortes des transportierenden Rettungsmittels werden also nur jene nächstgelegenen Kliniken vorgeschlagen, die grundsätzlich fachlich geeignet und zum jeweiligen Zeitpunkt auch personell und technisch betriebsbereit sind.

Wie erfolgt die Information bzw. Vorverständigung der Kliniken?

Ab der Buchung des Ziel-Krankenhauses werden alle Informationen in der Krankenhaus-Webansicht unter www.144.at/webansicht im Bereich „Transportansicht“ dargestellt.

Bei allen Buchungen von Leitsymptomen der Dringlichkeitseinstufung „Schockraum/Intensiv“ erfolgt zusätzlich ein automatischer Anruf im Krankenhaus.

Alle Infos zur Vorverständigung finden Sie HIER

Wann und wie können Ressourcen gesperrt werden?

In der KH-Webansicht kann unter dem Punkt „Akutversorgung“ die Verfügbarkeit der eigenen Ressourcen administriert werden.

Sperren sollen nur dann erfolgen, wenn eine Akutversorgung in diesem Bereich ausnahmsweise technisch oder personell nicht möglich ist. Grundsätzlich ist gemäß §2b(1) NÖ Krankenanstaltengesetz die jederzeitige Verfügbarkeit fachärztlicher Akutversorgung anstaltsbedürftiger Personen im jeweiligen Sonderfach sicherzustellen.

Dazu ist zwingend der verantwortliche/bevollmächtigte Mitarbeiter und der Grund der Sperre einzutragen.

Auch geplante Sperren (Wartung, etc.) können eingegeben werden.

Alle Sperren werden im zeitlichen Verlauf dokumentiert und sind für alle anderen Kliniken und die NÖ Landesgesundheitsagentur sichtbar.

Ist ein Notfallpatient für einen Schockraum angemeldet, wird dieser automatisch bis zum Eintreffen des Patienten im Zielkrankenhaus und darüber hinaus noch eine Stunde gesperrt. Die Sperre kann jederzeit manuell beendet werden.

Warum werden in der Webansicht keine Notarzteinsatzfahrzeuge angezeigt?

Die KH-Webansicht zeigt ausschließlich patiententransportierende Fahrzeuge an. Daher muss auch formal das patiententransportierende Rettungsfahrzeug das Ziel-Krankenhaus auswählen und buchen. NEFs und die Leitstellen können aber stellvertretend Abfragen und Buchungen durchführen.

Welchen Einfluss haben Bettenkapazitäten auf die Empfehlung des Zielklinikums?

Der Akutversorgungsnachweis befasst sich ausschließlich mit Versorgungskapazitäten. Die Anzahl freier Betten auf Normal- oder Intensivstationen wird nicht berücksichtigt, da die rasche Akutversorgung eines Notfallpatienten im Vordergrund steht.

Gibt es Besonderheiten bei Kindern?

Kinder werden aktuell in die Altersklassen Kleinkind (0-5) und Kind (5-18) eingeteilt. Für Kinder werden grundsätzlich Abteilungen für Kinderheilkunde vorgeschlagen, Ausnahmen sind verletzte Kinder und einige zusätzliche, spezielle Leitsymptome.

Was ist der AVN-Playground?

Am Dokumentations-iPad steht unter dem Menüpunkt „Info-AVN“ der „AVN-Playground“, eine praktische „Spiel- und Übungswiese“ des AVN zur Verfügung. Mit diesem Tool kann man – von einem Einsatz unabhängig – Zielortabfragen simulieren und so das System und die Vorschläge besser kennenlernen.

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