Dienstbetrieb KH NA

Wann, warum und von wem erfolgt eine Voranmeldung im Krankenhaus?

Die Voranmeldung dient in erster Linie dem Zeitgewinn bzw. zur Beschleunigung der Übergabe des Patienten im Krankenhaus, z.B. auch wenn ein Folgeeinsatz ansteht.

Wie erfolgt die Verständigung eines Krankenhauses?

Durch die „Buchung“ des entsprechenden Zielkrankenhauses im Akutversorgungsnachweis wird dieses durch unsere Systeme automatisiert verständigt. Diese Buchung erfolgt durch das Rettungsmittel selbst direkt in LeoDok und erscheint in der KH-Webansicht.

  • Stabil: Jede Erkrankung/Verletzung ohne Gefährdung der Vitalfunktionen und ohne zeitliche Dringlichkeit
  • Dringend: Keine unmittelbare Gefährdung der Vitalfunktionen, aber dringende Diagnostik/Therapie erforderlich.
  • Schockraum/Intensiv: Akut bedrohte Vitalfunktionen

Ab der Versorgungsstufe „Dringend“ wird auch der Ansprechpartner (entsprechend den Wünschen des Krankenhauses) mittels automatisiertem Anruf informiert.

Gibt es eine zusätzliche telefonische Voranmeldung im Krankenhaus?

Grundsätzlich werden bei kritisch Patienten automatisch alle erforderlichen Personen in der Klinik alarmiert. Dennoch ist es natürlich sinnvoll und wünschenswert, wenn ergänzend ein direktes Arzt zu Arzt Gespräch stattfindet – allerdings zur Weitergabe von zusätzlichen patientenbezogener Informationen, nicht zur Anfrage hinsichtlich der Versorgungskapazität.

Diese zusätzlichen Gespräche mit den NÖ-Landeskliniken sollten immer direkt und telefonisch erfolgen, d.h. das jeweilige Rettungsmittel bzw. der Notarzt ruft selbst direkt im NÖ-Zielkrankenhaus an.

Der Grund dafür ist, dass dem Einsatzmittel alle Informationen zum Patientenzustand und auch Patientendaten zur Verfügung stehen, die die Leitstelle gar nicht oder oft zumindest nicht bestätigt hat. Das Einsatzmittel kann also bei direkter Kommunikation viel mehr und bessere Informationen an das Zielkrankenhaus übermitteln. Weitere Rückfragen vom Krankenhauspersonal sind ebenfalls nur bei direkter Kommunikation ohne Übermittlungsfehler und ohne Verzögerungen beantwortbar.

Wie erfolgt diese Voranmeldung mithilfe der Zielortauswahl?

Um eine direkte Anmeldung von kritischen Patienten bzw. ein direktes Arzt zu Arzt Gespräch optimal zu unterstützen, wird bei der Zielortauswahl zusätzlich zur Klinikauswahl auch der Button „Anrufen“ angezeigt. Ein Klicken auf diesen Button stellt eine direkte Verbindung mit dem im Krankenhaus für diese Symptomatik verantwortlichen und von der Klinik bekannt gegebenen Mitarbeiter her, in der Regel Arzt /Ärztin oder Pflegeperson.

Bei Verwendung von einem ESAPP-Smartphone wird die Verbindung direkt aufgebaut, bei Verwendung von ESAPP über das Fahrzeug-Tablet kann ausgewählt werden, ob der Anruf über das Fahrzeughandy oder ein registriertes Mobiltelefon der eingetragenen Mannschaft hergestellt werden soll.

Was sollte man bei einem Telefonat mit dem Krankenhaus beachten?

Es ist wichtig sich den Namen jenes Arztes mit dem man gesprochen hat, kurz zu notieren, sollte es dann vor Ort im Krankenhaus Probleme oder Missverständnisse geben.

Dieser Anruf dient in jedem Fall der Informationsweitergabe und soll keine „Anfrage“ sein, die grundsätzliche Versorgbarkeit ist ja bereits über die Zielortauswahl und den Akutversorgungsnachweis bestätigt worden.

Wann erfolgt eine Voranmeldung über die Leitstelle und nicht direkt?

Die Vorverständigung über die Leitstelle kommt eigentlich noch aus einer Zeit, zu der es keine Mobiltelefone gab und kein anderer Weg als über Funk möglich war. Eine Voranmeldung über die Leitstelle erfolgt also heutzutage nur mehr dann, wenn aus welchen Gründen auch immer kein direkter Kontakt mit dem Aufnahmekrankenhaus aufgenommen werden kann oder wenn es sich um ein Wiener Krankenhaus handelt.

Wie ist das mit den Wiener Krankenhäusern geregelt?

“Wien ist anders”, alle diesbezüglichen Regelungen finden Sie hier im Infocenter unter  dem Punkt “Casusnummern Wien”.

Ist eine Zusage für Transporte an die psychiatrischen Abteilungen der Häuser Mauer, BN, HL, NK, TU und WT immer notwendig?

  • Bei freiwilligen Einweisungen (§4 UBG) geht es tatsächlich um das Einholen einer Bettenzusage. Da hier in der Regel “keine Gefahr im Verzug” besteht, können die Abteilungen keine sofortige Aufnahme garantieren.
  • Bei Einweisungen nach dem §8 UBG (amtsärztlich bescheinigte Zwangseinweisung) und bei Einweisungen nach §9 Abs.2 (direktes Verbringen einer Person durch Organe der öffentlichen Sicherheit ohne Untersuchung und Bescheinigung durch einen Amts- oder Polizeiarzt…) muss nicht zwangsläufig gefragt werden, ob wir einen Patienten bringen dürfen – ABER: Die psychiatrischen Abteilungen haben die “Dringende Bitte”, dass wir solche Einweisungen dennoch telefonisch avisieren, damit sie ihre internen Abläufe besser und früher starten können – eventuell bereits vorhandene Befunde ausheben können – ggf. Patienten innerhalb des Hauses bereits frühzeitig verlegen, um Bettenkapazität zu schaffen etc…

Alle Fragen und Antworten zu LeoDok beantworten wir HIER

Eine Kurzanleitung finden Sie HIER