
Aus dem Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes geht klar hervor, dass alle sozialversicherten Patienten in Anstaltspflege zu übernehmen sind, wenn Anstaltsbedürftigkeit besteht. Das Bundes-Krankenanstaltengesetz sieht hier keine Ausnahmen vor, die eine Anknüpfung an einen Hauptwohnsitz in einem Bundesland zulassen.
Es kann also in Wiener Spitälern keine Unterschiede je nach Herkunft des Patienten geben. Das gilt gleichermaßen für RD- wie auch für KT-Events, denn das Bundes-Krankenanstaltengesetz bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf unabweisbare Patienten, sonder es gilt für alle Behandlungen.
Das Bundesland Wien erhält aus dem Finanzausgleich für die überregionale Versorgung auch mehr Geldmittel, als der Stadt aufgrund der Bevölkerungszahl zustehen würden.
Wie ist der Ablauf bei RD-Events (nicht geplante Events)?
Für alle nicht vorgeplanten Patiententransporte in ein Wiener Krankenhaus, d.h. für alle RD-Events und dringenden Krankentransporte (sogenannte Einweisungen), ist eine Vorab-Abklärung mit der Wiener Bettenzentrale notwendig.
Gemäß einer seit Langem gültigen Vereinbarung zwischen der Leitstelle Wien (MA70) und der Leitstelle NÖ (Notruf NÖ) werden ausnahmslos ALLE derartigen Patienten bei der Bettenzentrale der Wiener Rettung (MA70) angemeldet.
Hier klicken für die aktuelle SOP Versorgung/Bettenanforderung Wien als pdf-Datei
Fragen & Antworten zu Casusnummern
Casusnummern sind so etwas wie “Transaktionsnummern” oder “Auftragsbestätigungsnummern”, die bei der Übergabe in Wiener Krankenhäusern genannt werden müssen.
Damit ist sichergestellt, dass der Transport ordnungsgemäß gemäß dem geltenden Regelwerk angemeldet wurde.
Für gewisse Bettenarten bzw. Behandlungskapazitäten (INT, CHIR, INTENSIV, ..) werden so genannte “Casusnummern” vergeben, die von Notruf NÖ an das anfahrende Fahrzeug übermittelt werden. Diese Casusnummern sind beim Eintreffen im Zielkrankenhaus dem Krankenhaus-Team bekanntzugeben.
Auch die unfallchirurgische Anfahrten (Unfallambulanzen) ins AKH, die Klinik Donaustadt (ehemals SMZ Ost) und die Klinik Ottakring (ehemals Wilhelminenspital) werden kontingentiert, d.h. es werden in diesen Fällen ebenso Casusnummern von der Bettenzentrale der Wiener Rettung vergeben.
Unabhängig davon ob eine Casusnummer nötig ist oder nicht, sind ausnahmslos
ALLE Transporte in ein Wiener Krankenhaus bei der Leitstelle anzumelden – auch jene, die schlussendlich keine Casusnummer erfordern.
- Das NÖ-Rettungsmittel (NAH/NEF/RTW/KTW) gibt den Wunsch eines Transportes nach Wien via TETRA bei Notruf NÖ bekannt. Dabei sind folgende Patientendaten zu übermitteln:
- Geschlecht
- Alter
- Verdachtsdiagnose
- erforderliche Fachabteilung (ggf. Wunsch-Zielkrankenhaus)
- ggf. Zusatzinfos/Besonderheiten
- Unser Disponent klärt mit der Bettenzentrale der Wiener Rettung ab, ob in Wien ein adäquates Bett verfügbar ist bzw. ob die gewünschte Station nicht gesperrt ist.
- Eine Zusage wird von Notruf NÖ an das Rettungsmittel weitergegeben, erst dann kann der Transport stattfinden
- Bei gewissen Abteilungen wird mit der Zusage auch die sogenannte “Casusnummer” mitübermittelt. Diese Casusnummer wird bei der Aufnahme im Zielkrankenhaus dann vom KH-Team verlangt.
- Ist eine Zusage nicht möglich, dann ist gemeinsam mit Notruf NÖ ein anderes Krankenhaus (in NÖ) auszuwählen und anzufahren.
Nein. Der Bedarf ist immer über Notruf NÖ (LEO), am besten via TETRA abzuklären bzw. abzuhandeln. Nie kontaktiert ein Fahrzeug direkt die Bettenzentrale der Wiener Rettung.
Ja, ausgenommen sind nur die beiden AUVA-Unfallkrankenhäuser Lorenz-Böhler und Meidling, die in allen Belangen und Abläufen so anzusehen sind, als wären sie ein niederösterreichisches Krankenhaus!
Dies basiert auf der Tatsache, dass die AUVA-Krankenhäuser nicht für das Bundesland Wien, sondern für die Ostregion Österreichs zuständig sind, insbesondere für die Versorgung von Patienten nach Arbeitsunfällen.
Oftmals kommt es vor, dass Angehörige oder Praktiker bereits eine Bettenzusage der aufnehmenden Abteilung oder eines speziellen Arztes eingeholt haben. Auch der Satz “Der Herr Doktor/Oberarzt/Primar/Professor hat gesagt, wir können jederzeit kommen” ist oftmals zu hören.
Da diese Zusagen leider größtenteils unzulässig sind bzw. von Personen kommen, die eine derartige Zusage nicht geben können oder dürfen, müssen alle Zusagen zuerst von der Leitstelle verifiziert werden.
Auch in diesem Fall ist Notruf NÖ via TETRA-Funk zu kontaktieren und die entsprechenden Infos zu übermitteln (wer, hat wo zugesagt). Notruf NÖ wird die “Zusage” überprüfen und erst wenn auch die Wiener Bettenzentrale diese Zusagen bestätigt hat, kann der Transport so durchgeführt werden.
Internistische Patienten, die vor maximal 72 Stunden entlassen wurden, werden in jedem Fall vom gleichen Wiener KH auch wieder aufgenommen. Für andere Fachrichtungen gilt derartiges nicht!
In jedem Fall ist jedoch eine Voranmeldung/Abklärung über die Leitstelle nötig.
Nein, alle Patienten sind gleichwertig, egal aus welchem Bundesland sie kommen oder welche Krankenversicherung sie haben.
Gilt für eine bestimmte Fachrichtung die “Vorwarnstufe” (früher auch als “§1” bezeichnet), d.h. es sind in Wien keine oder nur minimal begrenzte Kapazitäten verfügbar, werden wir uns aber bemühen, die niederösterreichischen Patienten nach Maßgabe in Niederösterreich unterzubringen, um die Situation in Wien nicht noch zusätzlich zu verschärfen.
“Vorwarnstufe” (früher auch als “§1” bezeichnet) bedeutet, dass praktisch alle Spitäler bzw. Abteilungen einer Fachrichtung gesperrt sind und somit der Rettungsdienst das nächstliegende, geeignete Krankenhaus anzufahren hat. Trotz Überbelegung müssen die Patienten aufgenommen werden. Grundsätzlich sollte nach Möglichkeit – gerade in solch einer Situation – ein niederösterreichischer Patient, in ein niederösterreichisches Krankenhaus gebracht werden.
Soll oder muss ein niederösterreichischer Patient trotz Vorwarnstufe in ein Wiener Krankenhaus transportiert werden, so ist das möglich, wenn dies der Notarzt (nur der Notarzt!) vorab mit dem Journaldienst des Wiener Krankenanstaltenverbundes telefonisch, also persönlich abklärt. Dazu stellt Notruf NÖ ein Konferenzgespräch mit KAV-Journal und Notarzt her. Möglich ist das also grundsätzlich nur für kritische Patienten (Notarztpflichtige Patienten).
Hier klicken für die aktuelle SOP bei Vorwarnstufe in Wien als pdf-Datei
Nein. Für Ambulanztransporte, d.h. vorplante Transporte zu einer Kontrolluntersuchung oder Behandlung auf eine Ambulanz, wie sie x-fach am Tag durchgeführt werden, benötigt man nichts. Diese müssen auch nirgends vorab angemeldet werden.
Wem oder wohin melde ich Probleme?
Alle Probleme mit Bettenzuteilungen in Wien bitte immer möglichst rasch an info@144.at mailen, damit Fehlentwicklung rasch abgestellt werden können.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.