
Als niederösterreichische Gemeinde können Sie hier, die von Ihnen gem. gemäß §4 NÖ Bestattungsgesetz 2007 Abs 3 Z 1 und 2 beauftragten Totenbeschauer einmelden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das NÖ Bestattungsgesetz 2007 §4 Abs. 6.
Bitte befüllen Sie alle nachstehenden Felder und bestätigen Sie die Eingabe mit einem Klick auf „SENDEN“. Möchten Sie mehrere Totenbeschauer melden, wiederholen Sie den Vorgang entsprechend.
Wollen Sie einzelne Ärzte wieder aus dem Register entfernen, da diese als Totenbeschauer für Ihre Gemeinde nicht mehr tätig sind, kontaktieren Sie uns schriftlich unter info@notrufnoe.at.
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