Dienstbetrieb NOTRUF Spezielle Orte

Gibt es einen Dolmetscherdienst?

Natürlich erreichen uns Anrufe und vor allem auch Notrufe von fremdsprachigen Anrufern, die sich in unserem Einzugsgebiet aufhalten. In der Leitstelle sind zu jeder Zeit Mitarbeiter verfügbar und auch in unseren Telefonansichten speziell gekennzeichnet, die Abfragen in Englisch durchführen können. Für viele andere Sprachen benötigen wir aber die Unterstützung von Übersetzern.

Wie läuft es ab?

Im Fall des Falles wird der Übersetzer auf seinem eigenen Handy kontaktiert und hilft uns, mit dem fremdsprachigen Anrufer zu kommunizieren. Mit Hilfe einer von unserem Einsatzleitsystem automatisch hergestellten Telefonkonferenzschaltung können die Fragen und Antworten rasch übersetzt und so die nötige Hilfe auch bei anfänglichen Verständigungsschwierigkeiten rasch entsendet werden.

Ihre Aufgabe ist dabei das Übersetzen der Fragen unseres Notrufexperten und der Antworten des Anrufers, das Gespräch führt nach wie vor unser Calltaker!

Wie viele Dolmetscher gibt es und für welche Sprachen?

Derzeit stehen uns knapp 40 Dolmetscher für die Sprachen der Europäischen Union, der angrenzenden Nicht-EU-Staaten und einiger “Weltsprachen” zur Verfügung.

Kann ich mich auch für den Dolmetscherdienst melden?

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Klar, wir suchen MitarbeiterInnen aus dem Rettungsdienst, der Bergrettung, der Wasserrettung, den Landeskliniken oder der Feuerwehr, die vor allem eine der folgenden Sprachen (muttersprachlich) fließend sprechen: Chinesisch, Japanisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Auch Personen, die längere Zeit in den entsprechenden Ländern gelebt haben und die Sprache daher praktisch auf Muttersprache-Niveau beherrschen sind herzlich willkommen Bloße Schulkenntnisse alleine reichen leider nicht …

Wer Interesse hat und dazu unentgeltlich bereit ist, melde sich bitte unter info@144.at . Weitere Details folgen dann direkt via Email. Wir freuen uns über jede Meldung und Bereitschaft, uns und vor allem ja den Patienten als Übersetzer zur Verfügung zu stehen.

Welche wichtigen Regeln müssen beachtet werden?

  • An erster Stelle steht die VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT gemäß §6 SanG, die selbstverständlich auch bei derartigen Anlässen einzuhalten ist.
  • Die Leitstelle ruft im Normalfall unter der Nummer +4312066040000 oder +43800144100 an, so ist unser Anruf leicht zu erkennen.
  • Die Aufgabe des Dolmetschers ist das Übersetzen der Fragen des Notrufspezialisten und der Antworten des Anrufers, das Gespräch führt nach wie vor unser Calltaker!
  • Falls Sie sich zu diesem Zeitpunkt gerade im Nicht-EU-Ausland befinden und deshalb für Sie hohe Roaming-Gebühren anfallen würden, oder Ihr Akku gerade leer wird – bitte einfach nicht abheben, es besteht dazu keinerlei Verpflichtung. Wir kontaktieren dann einfach einen anderen Übersetzer …
  • Die Telefonnummer, die wir im Übersetzungsfall verwenden um Sie anzurufen ist jene, die auch im normalen Dienstbetrieb von uns verwendet wird.
  • Notruf NÖ bezahlt keinerlei Kostenersätze oder Vergütungen, die Tätigkeit erfolgt rein ehrenamtlich und freiwillig.

Gibt es da auch Zusammenarbeit mit der Polizei?

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Die Polizei betreibt sogenannte Kooperationszentren (gemeinsame Polizeiposten), an denen jeweils Polizisten der beiden dort angrenzenden Staaten gemeinsam Dienst versehen und 24 Stunden rund um die Uhr erreichbar sind. So ist es auch für uns auf einfache Art möglich, aktuelle Events, Wünsche oder Probleme im jeweils anderen Land weiterzugeben bzw. diese Anliegen zu lösen.

  • Am Grenzpolizeiposten Drasenhofen (N) gibt es ein Kooperationsbüro mit Tschechien
  • Am Grenzpolizeiposten Kittsee (B) gibt es ein Kooperationsbüro mit Slowakei
  • Am Grenzpolizeiposten Nickelsdorf (B) gibt es ein Kooperationsbüro mit Ungarn
  • Am Grenzpolizeiposten Thörl-Maglern (K) gibt es ein Kooperationsbüro mit Italien und Slowenien

In unserem Einsatzleitsystem sind diese Grenzpolizeiposten natürlich eingepflegt und auch unter den Dolmetscherfiltern sind diese Erreichbarkeiten unter der jeweilige Sprachen leicht zu finden.


Hinweise zum Ablauf einer Telefondolmetschung für DolmetscherInnen

  1. Heben Sie bei Anruf der Leitstelle umgehend ab, sofern es Ihnen möglich ist.
  2. Suchen Sie sich einen ruhigen Ort und vermeiden Sie laute Hintergrundgeräusche.
  3. Verwenden Sie – sofern möglich – ein Headset, um Ihre Hände frei zu haben. Nehmen Sie Notizen. Halten Sie dafür Papier und Stift bereit. Alternativ können Sie bei angemessener Sprachqualität und der Abwesenheit weiterer Personen auch den Lautsprecher Ihres Telefons einschalten.
  4. Lassen Sie sich die Situation von der Leitstellenmitarbeiterin / dem Rettungsdienst kurz schildern.
  5. Warten Sie, bis Sie informiert werden, dass die Notfallmelderin / die Patientin Sie hören kann.
  6. Stellen Sie sich kurz mit Namen und Funktion vor und übergeben Sie das Wort an die Leitstellenmitarbeiterin / den Rettungsdienst. Er/Sie leitet das Gespräch!
  7. Prägen Sie sich die Fragen der Leitstellmitarbeiterin / des Rettungsdienstes gut ein und liefern Sie zügig passende Antworten.
  8. Versuchen Sie dabei den Wortlaut der Patientin so genau wie möglich auf Deutsch wiederzugeben.
  9. Erklären Sie notfalls kulturell geprägte Redewendungen, sofern sie Ihnen bekannt sind.
  10. Machen Sie die Leitstellenmitarbeiterin/ den Rettungsdienst darauf aufmerksam, falls Sie im Hintergrund etwas Notfallbezogenes hören.
  11. Sprechen Sie klar, deutlich und mit ruhiger Stimme, sodass Sie alle Gesprächspartnerinnen verstehen können.
  12. Dolmetschen Sie die Notfallmelderin / die Patientin aus der ersten Person (z.B. „Ich habe Bauchweh.“)
  13. Stellen Sie Rückfragen, falls Sie etwas nicht verstanden haben oder bitten Sie die Gesprächspartnerinnen etwas zu wiederholen, falls Sie sich nicht sicher sind.
  14. Führen Sie keine Nebengespräche mit der Leitstellenmitarbeiterin / dem Rettungsdienst.
  15. Verabschieden Sie sich am Ende des Telefongesprächs.