Um in Niederösterreich aktiv am Rettungsdienst bzw. Notarztdienst mitzuwirken bedarf es im Wesentlichen folgender Voraussetzungen:
- Anerkennung als Rettungsorganisation in NÖ gemäß §7 RDG NÖ
- Dispositionsvertrag mit 144 Notruf NÖ gemäß §5(3) RDG NÖ: “Der Dispositionsvertrag hat Regelungen über Entgegennahme, Verarbeitung und Weiterleitung sämtlicher auf den dafür vorgesehenen Notrufnummern einlangenden Anrufe, das dafür zu leistende Entgelt, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten sowie die Geltungsdauer des Vertrages zu enthalten.”
- Erfüllung der Vorgaben der NÖ Mindestausstattungsverordnung
Gelten diese Voraussetzungen für boden- und luftgebundenen Notarztdienst gleichermaßen?
Ja
Gibt es aktuell Bedarf an zusätzlichen Standorten?
Nein
Wie kann ich an einem bestehenden Standort selbst Dienst tun?
Einfach an den jeweiligen örtlichen Betreiber wenden, da gibt es sicher Möglichkeiten ….