Die Online-Transportanmeldung ist nur durch ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, eine Ordination oder eine Rettungsdienststelle möglich. Privatpersonen melden Krankentransporte ausschließlich telefonisch oder via LeoChat.
Wie funktioniert die Anforderung eines Krankentransportes?
Melden Sie Krankentransporte bitte ausschließlich ONLINE über die entsprechenden Tools aus Ihrem Krankenhaussystem oder über unser Webservice www.144.at/webansicht



Mit nur wenigen Klicks haben Sie rasch und vollständig den Transport geordert und erhalten alle nötigen Papiere ausgedruckt.
Wenn Sie aus Ihrem Krankenhaus oder Pflegeheim noch nicht die kostenlose Möglichkeit zur Onlineanmeldung haben, melden Sie sich bitte via Email bei info@144.at
Wie funktioniert die Anforderung aus einer Ordination?
Für eine Krankentransportanmeldung wählen Sie 14841 (ASB) oder 14844 (RK).
Selbstverständlich gibt es auch für Ordinationen die kostenlose Möglichkeit zur Onlineanmeldung. Bei Interesse melden Sie sich bitte via Email bei info@144.at
Was benötigt man für einen Krankentransport?
Ein Krankentransport benötigt immer einen ärztlichen Transportauftrag, ohne diesen sind die Rettungsorganisationen gewerberechtlich nicht befugt, einen Krankentransport durchzuführen.
Die Entscheidung, welches Transportmittel notwendig ist obliegt dem Arzt, dieser stellt einen Transportauftrag aus. Der Transportauftrag muss zu Beginn des Transportes vollständig ausgefüllt vorliegen und wird dem abholenden Transportteam übergeben.
Welche Kosten für einen Krankentransport übernommen werden, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers (NÖGKK, BVA, VA ÖBB, …) und ist von Träger zu Träger unterschiedlich.
Der Leitstellenmitarbeiter fragt bei der telefonischen Anmeldung kurz nach Patientenname, Sozialversicherungsnummer, den genauen Zielort sowie die Transportart (gehend, sitzend, liegend, Rollstuhl) und den gewünschten Abholtermin.
Wartet der Krankentransportwagen gleich auf den Rücktransport in der Ordination?
Der KTW bringt den/die Patienten gerne in ihre Ordination zur Behandlung und übergibt sie dort in die Obhut des Arztes bzw. des Pflegepersonals. Ein Warten vor Ort auf den Rücktransport oder die Betreuung des Patienten in der Ordination ist aus rechtlichen und aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich, selbst wenn die Behandlung nur kurz dauern sollte.
Auch ist es notwendig, in der Ordination nötigenfalls entsprechende Heilbehelfe wie Rollstuhl, Liege, etc vorzuhalten, da der Rettungsdienst nach dem Umlagern seine Gerätschaften natürlich gleich wieder mitnimmt.
Gibt es ein Benutzerhandbuch?
Ja, die Benutzerhandbücher findet man findet man HIER
Keine Einmeldung von Transporten via Email oder Fax
Immer wieder erreichen uns Emails mit Transportanmeldungen, dabei können Sie ja Krankentransporte selbst in der Onlineansicht eingeben und brauchen diese nicht umständlich an uns mailen.
Das (unverschlüsselte) Mailen von Patientendaten ist gemäß Gesundheitstelematikgesetz schon lange verboten. Deswegen haben wir die Online-Möglichkeit zur Anmeldung von Transporten auch explizit geschaffen ….
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