
Jeweils ein Arzt hat in einer Region Dienst und bekommt die Visiten von der Leitstelle mitgeteilt und zwar via ESAPP und Anruf. Vorab hat schon eine Emergeny-Commucication-Nurse (1450) abgeklärt, ob grundsätzlich überhaupt eine Visite nötig ist. Nach der Visite wird online via Web oder Handy kurz die Tätigkeit dokumentiert.
Wie sind die Dienstzeiten des NÖ-Ärztedienstes 141?
Der Dienst ist täglich an 365 Tagen, beginnt pünktlich um 19 Uhr und endet um 7 Uhr des Folgetages. Der Tagdienst von 7 bis 19 Uhr an Wochenenden und Feiertagen wird durch den vertragsärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienst der Ärztekammer erledigt.
Zu Dienstbeginn bitte kurz via SMS oder Anruf dienstbereit melden. Diese Dienstantrittsmeldung dient zur Überprüfung der Erreichbarkeit (Aktualität Mobiltelefonnummer) und ist für die Dienstabrechnung (Vergütung Dienstpauschale) erforderlich.
Wie kann ich mich zum Dienst eintragen?
Das geht ganz einfach in unserem Online-Portal. Ähnlich einem Hotelbuchungssystem kann man auf freie Dienste klicken um diese zu buchen.
Muss ich jede von der Leitstelle übermittelte Visite immer durchführen?
Der im Sprengel diensthabende Arzt verantwortet selbst, ob er den Auftrag in Ausnahmefällen mittels Rückruf erledigen kann (weil er z.B. den Patienten gut kennt) oder die Visite durchführt. wir empfehlen dringend, die von 1450 bereits abgefragten Events ohne vorausgehenden Rückruf durchzuführen.
Die ärztliche Behandlung und die Verantwortung obliegt dem im Sprengel diensthabenden Arzt, der seine ärztliche Tätigkeit persönlich und unmittelbar auszuüben hat. Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein. Die ärztliche Behandlung hat in diesem Rahmen alle Leistungen zu umfassen, die aufgrund der ärztlichen Ausbildung und der zu Gebote stehenden Hilfsmittel sowie zweckmäßiger Weise außerhalb einer stationären Krankenhausbehandlung durchgeführt werden können.
Wir empfehlen dringend, alle von der Leitstelle übermittelten Visiten durchzuführen. Bezahlt werden jedenfalls nur durchgeführte Visiten, keine telefonische Erledigung.
Warum sollte man die von der Leitstelle übermittelten Visiten immer durchführen?
Die klare Intention des NÖ Ärztedienstes ist es, einen direkten, persönlichen Arztkontakt zu vermitteln. Die telefonische Erledigung der von der Leitstelle übermittelten Visitenaufträge ist daher eigentlich nur im absoluten Ausnahmefall (z.b. wenn der Patient persönlich gut bekannt ist) vorgesehen.
Argumente wie eine zu lange/weite Anfahrt oder eine Visitenanforderung aus einem Pflegeheim sind jedenfalls nicht geeignet eine telefonische Erledigung zu rechtfertigen.
Kombinieren Sie daher bei ihrer Dienstauswahl nur jene Sprengel, in denen eine rasche und zuverlässige Visitentätigkeit garantiert werden kann!Auf unserer 141-Plattform ist bei Nichtdurchführung einer übermittelten Visite die Dokumentation und Begründung von im Ausnahmefall nicht gefahrenen Visiten unbedingt notwendig.
Ist der Visitenarzt auch für Untersuchungen im Rahmen des Unterbringungsgesetzes zuständig?
Ja, die Visitenärzte führen im Rahmen des NÖ-Ärztesdienstes 141 diese Tätigkeiten im Auftrag der Behörde durch. Der im Sprengel diensthabende Arzt befindet sich für diese Tätigkeit im öffentlichen Sanitätsdienst und ist den Organen des Landes Niederösterreich hinsichtlich sanitätspolizeilicher Belange, soweit sie sich auf die Durchführung des angeführten Gesetzes beziehen, weisungsgebunden.
Die Polizei fordert derartige Einsätze direkt beim Disponenten von 144 Notruf NÖ an, der den jeweiligen Visitenarzt entsendet.
Alle Infos dazu finden Sie auch auf der Infoseite über die gültigen Policys unter dem Punkt Unterbringungsgesetz. Bezahlt werden diese Untersuchungen/Visiten sogar deutlich besser als die “normalen” Visiten.
Muss ich jede von der Leitstelle übermittelte UBG-Anforderung durchführen?
Ja, auf jeden Fall sind UBG-Anforderungen persönlich vor Ort zu erledigen.
Für diese Tätigkeit ist die Ärztin/der Arzt ein Organ des öffentlichen Sanitätsdienstes und ist der Behörde hinsichtlich sanitätspolizeilicher Belange weisungsgebunden. Eine telefonische Abwicklung einer UBG-Anforderung ist daher keinesfalls zulässig, auch nicht, wenn die betroffene Person angibt “freiwillig mit der Polizei mitzufahren”!
Kommen Visiten ausschließlich von der Leitstelle oder können Patienten auch direkt anrufen?
Im Nachtdienst ist den Patienten der diensthabende Visitenarzt ja namentlich nicht bekannt und kann nur nach vorherigem Telefonat über 141 oder 144 oder 1450 kontaktiert werden. Daher können Visiten nur von der Leitstelle vermittelt werden.
Unabhängig davon können auch Ordinationen und Visiten über unser Portal abgerechnet werden, die nicht von der Leitstelle vermittelt wurden. Ganz einfach und unkompliziert …
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