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Wie kann ich beim 141-Ärztenachtdienst mitmachen?

Mitmachen kann und darf jeder Arzt, der zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin nach den Bestimmungen des Ärztegesetzes 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 in der gültigen Fassung befugt ist und unsere Vereinbarung und den UBG-Vertrag unterfertigt hat.

Muss man eine eigene Ordination haben um als Sprengel-Arzt tätig sein zu können?

Nein, da es sich um einen Vertretungsdienst handelt muss ein Sprengel-Arzt selbst keine Ordination haben. Er kann ein haben, muss aber nicht …

Was muss ich tun, um im “NÖ-Ärztedienstes 141” tätig sein zu können?

Einfach die notwendige Vereinbarung unterfertigen und gemeinsam mit dem UBG-Vertrag und einer Ausweiskopie an uns schicken. In dieser Vereinbarung sind all jene Dinge geregelt, die vertraglich von den Geldgebern, d.h. dem Land NÖ und/oder der NÖGKK verlangt werden. Der UBG-Vertrag regelt die Vergütung bei Tätigkeiten nach § 8 Unterbringungsgesetz.

Sobald wir die Vereinbarung und den UBG-Vertrag erhalten und Ihre Daten geprüft haben, schalten wir Sie für unser Login-Portal frei und Sie können sich sofort für einen Dienst eintragen. Sie sehen, es ist ganz einfach ..

Wohin muss ich die Vereinbarungen senden?

Senden Sie die unterfertigte Vereinbarung und den UBG-Vertrag gemeinsam mit einer Ausweiskopie per Post an unsere Adresse: Notruf NÖ, Niederösterreichring 2D, 3100 Sankt Pölten. Sie können die Vereinbarung vorab auch gerne an uns mailen (info@141.at), wir benötigen aber in jedem Fall leider das unterfertigte Original per Post.

Gibt es sprengelverantworliche Ärzte?

In jedem Sprengel gibt es grundsätzlich einen verantwortlichen Arzt, der sich um die Diensteinteilung und einige wenige organisatorische Belange (Rezepte, etc.) kümmert. Ausgesucht werden diese von uns, wenn sie Interesse daran haben bitte einfach ein kurzes Email an info@141.at.

Wer organisiert den Nachtdienst des “NÖ-Ärztedienstes 141”?

144 Notruf NÖ organisiert den Ärztebereitschaftsdienst an Werktagen zwischen 19 und 7 Uhr im Auftrag des Landes NÖ und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse.

Auch die Wochenend- und Feiertagsnächte zwischen 19 und 7 Uhr werden von 144 Notruf NÖ organisiert, hier im Auftrag der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse. Es handelt sich am Wochenende um ein befristetes Pilotprojekt zwischen Ärztekammer für NÖ und NÖ Gebietskrankenkasse auf Wunsch der Ärztekammer. Sollte das Piltoprojekt nicht wie gewünscht funktionieren, dann erfolgt eine Rückkehr zu bisherigen System gemäß Vertrag zwischen Ärztekammer und Krankenkasse.