Spezielle Krankheiten

Policy: Ebola

Sollten 141-Nachtärzte oder Einsatzkräfte mit einem EBOLA-Verdachtsfall konfrontiert werden, dann bitte ausnahmslos an die hier publizierten Regelungen halten.

Wie ist bei einem EBOLA Verdachtsfall vorzugehen, was ist zu tun?

Sofortige Information des regional zuständigen Amtsarztes über die Leitstelle von 144-Notruf NÖ. Ein Amtsarzt kommt vor Ort und entscheidet über die weitere Vorgangsweise!

Was ist bis zum Eintreffen des Amtsarztes zu tun?

Den Patienten nirgendwo hintransportieren, sondern dort belassen, wo er sich momentan befindet.
Jeden weiteren Kontakt möglichst vermeiden. Der Amtsarzt kommt zum Patienten vor Ort und entscheidet dann über die weitere Vorgangsweise!

Fall 1: Leichtes klinisches Erscheinungsbild

  • Bei klinischer Symptomatik, plötzlicher Beginn von Fieber (>38,5° C) begleitet mit anderen unspezifischen Symptomen wie Kopf- Halsschmerzen, Gelenks- und Muskelschmerzen, Abgeschlagenheit, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit UND einem der folgenden Punkte
  • Aufenthalt innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn in einem der von der Epidemie betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia
  • Direkter ungeschützter Kontakt mit Sekreten einer infizierten Person(Erkrankungs- oder Todesfall), (z.B. in einem Krankenhaus oder Labor mit Ebolapatienten)
  • Teilnahme an einem Begräbnis eines an Ebola verstorbenen Patienten
  • Sexueller Kontakt mit einer Person, die innerhalb der letzten 7 Wochen an Ebola erkrankt war
  • Kontakt zu infizierten oder verstorbenen Tieren oder „bushmeat“, direkter Umgang mit Fledermäusen, Nagetieren oder Primaten in betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia und Lagos/Nigeria
  • Transport mittels entkerntem RTW in ein dafür vorgesehenes NÖ-Landesklinikum
  • Organisation des Transportes durch die Leitstelle 144-Notruf NÖ.
  • Alle diesbezüglichen Entscheidungen erfolgen durch den Amtsarzt

Fall 2: Schweres klinisches Erscheinungsbild

  • Bei klinischer Symptomatik, plötzlicher Beginn von Fieber (> 38,5° C) begleitet mit anderen unspezifischen Symptomen wie Kopf- Halsschmerzen, Gelenks- und Muskelschmerzen, Abgeschlagenheit, Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit und Hämorrhagien UND einem der folgenden Punkte
  • Aufenthalt innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn in einem der von der Epidemie betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia
  • Direkter ungeschützter Kontakt mit Sekreten einer infizierten Person(Erkrankungs- oder Todesfall), (z.B. in einem Krankenhaus oder Labor mit Ebolapatienten)
  • Teilnahme an einem Begräbnis eines an Ebola verstorbenen Patienten
  • Sexueller Kontakt mit einer Person, die innerhalb der letzten 7 Wochen an Ebola erkrankt war
  • Kontakt zu infizierten oder verstorbenen Tieren oder „bushmeat“, direkter Umgang mit Fledermäusen, Nagetieren oder Primaten in betroffenen Westafrikanischen Ländern – derzeit Guinea, Sierra Leone, Liberia und Lagos/Nigeria
  • Transport mittels HITT (Hoch-Infektions-Transport-Team) ins KFJ nach Wien
  • Organisation des Transportes durch die Leitstelle 144-Notruf NÖ.
  • Alle diesbezüglichen Entscheidungen erfolgen durch den Amtsarzt

Fall 3: Hochrisikoexposition

  • Bei einer Hochrisikoexposition (siehe unten) innerhalb der letzten 21 Tage vor Symptombeginn bei den klinischen Kriterien Fieber unabhängig von der Höhe UND eines der Leitsymptome für eine Verdachtsdiagnose ausreichen.
    Was ist eine Hochrisikoexposition:
  • Enger Kontakt(< 1m) ohne entsprechende Schutzmaßnahmen (Personal Protective Equipment- PPE inkl. Schutz der Augen und Schleimhäute) mit wahrscheinlichen oder bestätigten Ebola-Fällen, die husten, sich erbrechen, bluteten oder Durchfall haben;
  • Ungeschützter sexueller Kontakt mit einer Person, die an Ebola erkrankt war, bis zu 3 Monate nach Genesung;
  • Direkter ungeschützter Kontakt mit Material, das mit Körperflüssigkeiten eines wahrscheinlichen oder bestätigten Falls kontaminiert ist;
  • Perkutane Verletzung (z.B. Nadelstichverletzung) oder Schleimhautkontakt mit Körperflüssigkeiten, Gewebe oder Laborproben von wahrscheinlichen oder bestätigten Ebola-Fällen (Erkrankte/Tote)
  • Teilnahme an Begräbnisritualen mit direktem Kontakt mit Leichen(teilen) in betroffenen Gebieten ohne entsprechende Schutzausrüstung
  • Direkter Kontakt mit Fledermäusen, Nagetieren, Primaten (lebend oder tot) in oder von betroffenen Gebieten oder Verzehr oder Kontakt von „Buschfleisch”
  • Transport mittels HITT (Hoch-Infektions-Transport-Team) ins KFJ nach Wien
  • Organisation des Transportes durch die Leitstelle 144-Notruf NÖ.
  • Alle diesbezüglichen Entscheidungen erfolgen durch den Amtsarzt

Wichtige Informationen und eventuelle Irrtümer

Ebola tritt längstens 21 Tage nach der Exposition (Ansteckung) auf. Das heißt, auch wenn jemand aus westafrikanischen Ländern kommt, aber das Land vor mehr als 21 Tagen verlassen hat, kann Ebola ausgeschlossen werden.

Wenn jemand kein Fieber hat, ist das ein Ausschlusskriterium für Ebola.

Ansteckend ist nur jemand, der bereits die Symptome der Krankheit zeigt. Hatte jemand zu einer Person Kontakt, die erst nach diesem Kontakt- beispielsweise einige Tage später – zu fiebern beginnt, ist er nicht gefährdet.

Eine Person, die zwar einen Kontakt zu einem Verdachtsfall hatte, ist solange sie keine Symptome zeigt, als nicht infektiös anzusehen.

Ebola wird NICHT durch die Luft bzw. Tröpfcheninfektion übertragen, sondern nur durch direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten infizierter oder verstorbener Personen (oder Tieren).

Aufgrund der unspezifischen Symptome und der Reiseanamnese in diese Regionen können auch andere Erkrankungen wie etwa Malaria infrage kommen.

Wo finde ich offizielle Informationen der zuständigen Behörden?

Wir haben alle an uns übermittelten und für niedergelassene Ärzte relevanten Informationen der österreichischen Behörden in einem Dropbox-Ordner zusammengefasst.
Dieser Dropbox-Ordner wird von uns laufend aktualisiert und von überholten Infos bereinigt.