First Responder (“Erstversorger”) sind Ersthelfer, die parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Meist handelt es sich um Angehörige von Gesundheitsberufen außerhalb ihrer regulären Dienstzeit.
First Responder sollen die Zeit zwischen dem Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung verkürzen, das sogenannte “therapiefreie Intervall”. Je schneller qualifizierte Maßnahmen durchgeführt werden, desto günstiger ist der Heilungsablauf und umso kürzer ist die nachfolgend notwendige Behandlungszeit. First Responder verkürzen diesen behandlungslosen Zeitraum bis zum Eintreffen des Notarztes oder des Rettungswagens.
Wie werde ich Mitglied einer Gemeinde First Responder Gruppe?
Gemeinde First Response Systeme werden von der örtlichen Gemeinde selbst betrieben und vom jeweiligen Bürgermeister verantwortet, der einen ärztlichen und einen organisatorischen Leiter zu benennen hat. Dieser entscheidet, wer eben in der örtlichen FR-Gruppe mitalarmiert wird. Bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihre Gemeinde.
Derartige First Responder System richten wir nur in Gemeinden ein, wo kein Rettungsdienstliches First Responder System existiert bzw. kein diesbezügliches Einvernehmen mit dem örtlichen Rettungsdienst erzielbar erscheint. Eine vorherige Absprache mit dem örtlichen Rettungsdienstanbieter ist jedenfalls nötig.
Wie sind First Responder ausgestattet?
Unterschiedlich. Meist mit einem Notfallrucksack und oft auch mit Defibrillator ausgestattet fahren sie mit privaten Fahrzeugen auf eigene Kosten zu den Einsätzen. Geregelt ist das in der jeweiligen Richtlinie der örtlichen FR-Gruppe.
Wann und wie werden First Responder alarmiert?
Die Alarmierung von First Respondern erfolgt zeitgleich mit den Einsatzfahrzeugen über eine Smartphone-APP und als Pagerruf. First Responder werden “zu Hause” alarmiert, wenn sie gegenüber dem Rettungsdienst einen Zeitvorsprung haben.
Im Prinzip werden sie immer dann eingesetzt, wenn das schnellsteintreffende Rettungsmittel länger als fünf Minuten zum Notfallort braucht. Bei Reanimationen erfolgt die Alarmierung natürlich unabhängig von RTW-Eintreffzeiten immer.
Bei welchen Einsatzcodes werden First Responder alarmiert?
Gemeinde First Responder werden bei unterschiedlichen Einsatzcodes mit entsprechender Dringlichkeit mitalarmiert, nicht jedoch, wenn bereits Fachpersonal (Arzt, Diplompflegepersonal, Rettungsdienstpersonal, ..) vor Ort ist oder der Notfall in einer Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Ordination, ..) eingetreten ist. Es erfolgt auch keine “individuelle Anpassung” für einzelne First-Responder die z.B. nur zu allen Verkehrsunfällen alarmiert werden wollen.
Da sich die Alarmierungen auf das Einsatzstichwort beziehen und nicht auf Einsatzstufen, gibt es in jeder Einsatzstufe Codes, bei denen ein First Responder alarmiert werden kann. Für alle anderen Codes, gibt es aber auch die Möglichkeit einer optionalen Alarmierung, wenn der Disponent es für sinnvoll und vor allem für nötig erachtet (überdurchschnittlich lange Anfahrt eines Rettungsmittels)
Wie ist die Arbeit von Gemeinde First Respondern geregelt?
Über die Ausbildung, Zulassung und Verwendung von Mitgliedern entscheidet bei Gemeinde First Respondern der örtliche ärztliche und organisatorische Leiter, wobei sowohl der ärztliche, als auch der organisatorische Leiter in der entsprechenden Gemeinde wohnen oder tätig sein müssen. Notruf NÖ behält sich ausdrücklich vor, einzelne Personen von einer Alarmierung auszuschließen.
Wann werden Gemeinde First Responder in keinem Fall alarmiert?
Aus Sicherheitsgründen für den First Responder bzw. weil kein Vorteil für den Patienten erwartet werden kann, sind folgende Einsätze von der Alarmierung ausgenommen:
- Alle Alpineinsätze
- Alle Großunfälle
- Alle Einsätze im Gleisbereich oder im hochrangigen Straßennetz
- Alle Einsätze, bei den bereits qualifizierte Hilfe vor Ort ist (z.B. RD-33C6)
- Alle Einsätze, bei den eine Gefährdung der Einsatzkräfte (durch Personen oder Situationen) nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Wo kann ein First Responder seine Alarmerreichbarkeiten ändern?
Die Alarmerreichbarkeiten von Gemeinde First Respondern werden vom organisatorischen Leiter über eine geschützte Webseite direkt in unseren Systemen gewartet. Wird eine Erreichbarkeit dort geändert, ist sie sofort für den FR-Dienst verfügbar.
Kann/Darf ein Gemeinde First Responder anfahrende Rettungsmittel stornieren?
Nein, das ist nicht möglich.
Bekommt ein First Responder einen Kostenersatz?
Notruf NÖ bezahlt keinerlei Kostenersätze oder Vergütungen, die Tätigkeit erfolgt rein ehrenamtlich und freiwillig. Ob und in welchem Ausmaß verbrauchtes Material von der jeweiligen Gemeinde ersetzt wird, liegt in deren eigenem Ermessen.
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