Werden Begleitpersonen mitgenommen?
Die Mitnahme von Begleitpersonen und Zusatzgepäck macht zunehmend erhebliche Probleme und verteuert bzw. verkompliziert den Krankentransport durch inadäquaten Ressourceneinsatz massiv. Es wird von der Leitstelle immer, wenn jemand eine Begleitperson bei einem Krankentransport anmelden will, darauf hingewiesen, dass dies nur nach Maßgabe freier Kapazitäten möglich ist, eine Garantie gibt es nicht. Dadurch kann es auch sein, dass die Hinfahrt zwar möglich ist, aber bei der Rückfahrt kein freier Platz mehr zur Verfügung steht.
Ein aktives Abfragen nach Begleitpersonen bei jedem Transport erfolgt nicht, um hier keine zusätzlichen Begehrlichkeiten zu wecken.
Ausnahmen sind nur denkbar, wenn eine Begleitperson im Sinne der notwendigen Betreuung des transportierten Patienten erforderlich ist (zB schwere Demenz und keine andere Betreuungsmöglichkeit, Kind …). Gegebenenfalls hat ein Patiententransport natürlich Vorrang vor eine Mitnahme von Begleitpersonen, die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Team vor Ort.
Werden Rollstühle oder andere Gehhilfen mitgenommen?
Ja, mobilitätseingeschränkte Personen, die auf entsprechende Hilfsgeräte angewiesen sind, sollten diese auch im Fall von Krankentransporten selbstverständlich verfügbar haben. Daher sind solche Geräte beim Transport entsprechend mitzunehmen.
In Fahrzeugen mit Rollstuhlhalterung kann der Patient in seinem Rollstuhl gesichert transportiert werden. Wenn der RTW/KTW keine Rollstuhlhalterung hat, muss der Patient nötigenfalls in einen Tragsessel umgesetzt werden, damit er angeschnallt werden kann. Der Rollstuhl wird dann zusammengelegt gesichert im Fahrzeug verstaut und natürlich zum Zielort mitgenommen.
Wird Gepäck von Patienten mitgenommen?
Auch Gepäck (z.B. beim Transport zu längeren REHA-Aufenthalten) kann nur in einem normalen Umfang (Ladekapazität im KFZ) mitgenommen werden. Hier bedarf es der individuellen Einschätzung der Fahrzeugteams und des Versuches, eine im Einzelfall jeweils gütliche Lösung zu treffen.
Auch die Leitstelle weist gegebenenfalls schon darauf hin, dass die Mitnahme nur nach Maßgabe der Transportkapazität möglich ist.