Alarmierung Behörden Zivilschutz

Zivilschutzalarm – Cell Broadcast

Ab dem Jahr 2022 sollen Handynutzer bei Katastrophen automatisch mit einer Art SMS gewarnt werden. Die Grundlage dafür liefert das geänderte Telekommunikationsgesetz, das Anfang Oktober 2021 im Nationalrat beschlossen wurde.

Die Nachricht wird dabei nicht nur an bestimmte Nummern geschickt, die den Absendern bekannt sein müssten, sondern an alle Personen in einem bestimmten Gebiet.

Wie funktioniert Cell Broadcast?

Eine Cell-Broadcast-Nachricht ähnelt einer SMS zwar technisch sehr, lässt aber Texte bis zu 1395 Zeichen zu und erscheint ohne Benutzerinteraktion auf dem Bildschirm, auch wenn der gesperrt ist. Gleichzeitig ertönt ein standardisierter, lauter Alarmton und das Mobiltelefon vibriert. Das funktioniert auch, wenn das Handy stummgeschaltet ist.

Anders als SMS geht diese Nachricht aber nicht an ein Endgerät, sondern an alle Mobiltelefone, die bei einem, mehreren oder vielen ausgewählten Funkmasten eingebucht sind. Damit wird weitgehend verhindert, dass der Alarm auch auf den Mobiltelefonen von nicht betroffenen Benutzern erscheint, die der Alarm gar nicht betrifft. Es ist ein Broadcast-System wie das Radio aber mit einem Unterschied, dass je nach Fall entschieden werden kann, welche geografisch definierte Personen erreicht werden sollen und welche nicht.

Was muss ein Handynutzer tun, um empfangsbereit zu sein?

Die Handynutzerinnen und Handynutzer müssen auch keine Vorkehrungen treffen, um die Textnachricht empfangen zu können – vom Einschalten des Handys abgesehen. Es braucht weder eine Anmeldung oder Registrierung noch eine App dafür. Es reicht völlig aus, wenn das Handy mit dem Mobilfunknetz verbunden ist.

Um die Warnung empfangen zu können, reicht so gut wie jedes Handy, also auch ein einfaches Mobilfunkgerät ohne Smartphone-Funktionen.

Kann der Absender sehen, wer die Nachricht gelesen hat?

Es kann auch nicht überprüft werden, wer die Nachricht empfangen oder gelesen hat. Die Nutzung erfolgt ohne Erhebung, Weitergabe und Speicherung personenbezogener oder vergleichbarer Daten.

Entstehen Kosten für den Handynutzer?

Für die Empfängerinnen und Empfänger kostet die Textnachricht nichts.

Wer verschickt diese Nachrichten?

Verschickt wird sie von den Behörden, d.h. den von ihnen berechtigten Stellen.