Ein Veranstaltungs-Ambulanzdienst durch eine Firma, Organisation oder Personengruppe, die nicht standardmäßig durch Notruf NÖ disponiert wird, gilt in unseren Systemen natürlich auch nicht als rettungsdienstliche Versorgung.
Ein bei uns eingehender Notruf von solch einer Veranstaltung wird von uns ganz normal gemäß der gültigen Ausrückordnung beschickt.
Ambulanzdienste geleistet durch nicht in Niederösterreich als Rettungsdienst anerkannte Organisationen sind eben keine durch einen Rettungsdienst versorgte Veranstaltung, sondern die Personen vor Ort sind bestenfalls ausgebildete Ersthelfer und haben für uns den Status eines First Responders. Wir kennen ja weder die Qualität und das Ausbildungsniveau des Personals, noch die Ausrüstung und Einsatzfähigkeit.
Unser Tip
Wir raten allen Veranstaltern dringend davon ab, bei Veranstaltungen in Niederösterreich irgendwelche dubiosen Firma, Organisation oder Personengruppen mit der Durchführung des Ambulanzdienstes zu betrauen, die Konsequenzen sind von den Verantwortlichen der Veranstaltung jedenfalls selbst zu tragen.
Vertrauen Sie in jedem Fall auf die in Niederösterreich gemäß Rettungsdienstgesetz anerkannten Rettungsorgansiationen und beauftragen Sie nur diese!!
Es gibt genügend Auswahl an anerkannten Rettungsorganisationen, sodass auch ein monetärer Wettbewerb mehr als sichergestellt ist.
Können RD-Mitarbeiter bei Veranstaltungen mitalarmiert werden ?
Natürlich ist es möglich, dass wir bei uns registrierte Rettungsdienstmitarbeiter oder Ärzte mitalarmieren, wenn sie auf einer größeren Veranstaltungen selbst anwesend sind und dort etwas passiert. Wir müssen es nur wissen …. dann alarmieren wir sie als First Responder