
Niedergelassene Praktische Ärzte können von unseren Einsatzleitsystemen automatisch über Rettungseinsätze in ihrer Gemeinde bzw. in ihrem Umfeld informiert und zu diesen alarmiert werden.
Gemäß einer Absprache mit der Ärztekammer werden aber nur jene Ärzte von der Leitstelle informiert, die diesen Wunsch auch explizit bei uns bekanntgeben haben. Auf die Ausrückordnung des Rettungsdienstes hat diese Informationsaussendung keinen Einfluss, da die Einsätze von den Ärzten nicht gesichert übernommen werden.
Wie erfolgt diese Alarm-Info?
Die Aussendung/Alarmierung erfolgt wie im Rettungsdienst über ESAPP und/oder Pager. Alle Infos zu ESAPP findet man unter www.esapp.at, die APP ist natürlich kostenfrei.
Die Alarmierung darf nur direkt an den Arzt persönlich gehen und auch nicht andere Personen weitergeleitet werden.
Kostet dieses Service etwas?
Alle Mitalarmierungen sind für den jeweiligen Arzt kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Wer kann an diesem Service teilnehmen?
Eigentlich jeder Arzt mit einer Ordination, wir senden die Alarmierungen an niedergelassene Praktiker, egal ob Wahlarzt oder mit Kassenvertrag. Voraussetzung ist eine Ordination mit fixen Ordinationszeiten in jener Gemeinde, für die die Alarminfo geschickt werden soll.
- Niedergelassene Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag (im Rahmen ihres Versorgungsauftrages) können bei Events ab der Kategorie ALS gelb gerne mitalarmiert werden. Die Größe des individuell sinnvollen Einsatzbereiches geht dabei von der Ordinationsortschaft bis hin zum regionalen Wochenendsprengel. Bei der Alarminfo kann aus folgenden Parametern ausgewählt werden:
- Tagtyp: werktags zwischen 7 und 19 Uhr
- Tagtyp: werktags rund um die Uhr
- Tagtyp: täglich rund um die Uhr
- Gebiet: ein bestimmtes Gemeindegebiet (nicht PLZ, sondern Gemeindename)
- Gebiet: mehrere Gemeindegebiete (nicht PLZ, sondern Gemeindenamen)
- Alle anderen Ärzte (auch Wahlärzte und niedergelassener Allgemeinmediziner mit anderem Wohnort als Ordinationsort) können am Ordinations- und/oder Wohnort bei Events ab der Kategorie ALS gelb gerne mitalarmiert werden. Voraussetzung ist ein gültiges Notarztdiplom.
- Unabhängig davon können Ärzte (auch ohne gültiges Notarztdiplom) im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bzw. Tätigkeit bei einer von uns disponierten Rettungsorganisation natürlich auch als Rettungsdienstlicher First Responder mitalarmiert werden. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten direkt an Ihre lokale Rettungsdienststelle (bei der Sie Mitglied sind).
- Natürlich kann auch jeder Arzt als Team-Österreich-Lebensretter tätig werden, wo er bei Reanimationen in seinem Umfeld alarmiert wird. Infos gibt es HIER
Kann der Arzt dem Patienten oder Notruf NÖ oder Sonstwem etwas verrechnen?
In Abstimmung mit der Ärztekammer stellt diese Alarminfo eine Information dar und ist daher aber keine Beauftragung die zu einer Rechnungslegung an den Patienten, Berufer, Rettungsdienst oder die Leitstelle ermächtigen würde. Ein direkte Abrechnung mit Krankenkassen über bestehende Kassenverträge ist möglich.
In welchen Regionen gibt es diesen Service?
Die Informationen für Ärzte versenden wir in jenen Gebieten und Regionen, in denen es einsatztaktisch sinnvoll erscheint. Das ist naturgemäß überall dort, wo der niedergelassene Praktiker einen erheblichen Zeitvorsprung gegenüber dem schnellsteintreffenden Notarztmittel hat, d.h. wo er erheblich rascher am Notfallort ist.
Kein Verständigungen gibt es naturgemäß am bzw. unmittelbar rund um die Stationierungsorte der Notarztmittel.
Muss der Arzt bei einer Alarminfo in jedem Fall hinfahren?
Nein, Sie bekommen die Alarminfo mit allen relevanten Einsatzdaten und können selbst entscheiden, ob Sie hinfahren oder nicht. Im tatsächlichen Einsatzfall (wenn der Arzt hinfährt) quittieren Sie den Einsatz via ESAPP, damit auch der zuständige Disponent diese essentielle Information hat.
Es findet aber eine regelmäßige Evaluierung der Versorgungswirksamkeit statt, d.h. Ärzte die über einen längeren Zeitraum nie hinfahren, werden von uns auch nicht mehr alarmiert/informiert.
Bekommt ein Ärztlicher First Responder eine Blaulichtgenehmigung für sein Auto?
Gemäß unserer Erfahrung werden aktuell von der Behörde dafür keine Blaulichtgenehmigungen ausgestellt. Notruf NÖ kann Blaulichtgenehmigungen nur für den 141-Dienst vergeben.
Was für Besonderheiten gibt es im Tagdienst an Feiertagen und am Wochenende?
Im Feiertags- und Wochenendtagdienst informiert die Leitstelle den diensthabenden Sprengelarzt über relevante Einsätze immer dann, wenn der Notarzt (NEF/NAH) einen langen/längeren Anfahrtsweg hat. Aber nur wenn der Disponent den Arzt auch tatsächlich anruft und fragt ob er hinfahren kann, dann ist es auch für ihn relevant bzw. auf Grund eines Ressourcenmangels unbedingt nötig.
Die Alarminfo im Wochenenddienst kommt “auf Verdacht” deswegen, da es ja sein kann, dass sich der Arzt im Rahmen einer (der Leitstelle nicht bekannten) Visite unmittelbar in der Nähe eines Notarzt-Einsatzes befindet (wir kennen ihren aktuellen Standort ja nicht). Wenn Sie nicht hinfahren können ignorieren Sie die Alarminfo einfach, es ist eine INFO, keine Alarmierung.
Wie kann man sich für dieses kostenlose Service anmelden?
Hier geht´s zur Anmeldung für
- Variante 1 – Für Kassenärzte
- Variante 2 – Alle anderen Ärzte
- Variante 3 – Direkt die Rettungsdienststelle kontaktieren, bei der Sie Mitglied sind
- Variante 4 – Team Österreich Lebensretter
Aus Datenschutz- und Haftungsgründen ist eine kurze Vereinbarung nötig.
Bei Fragen bitte einfach eine Email mit Ihren Wünschen an info@144.at senden. Wir kontaktieren Sie umgehend, richten es dann ein und geben Ihnen Bescheid …
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