Rettungslandschaft

Rettungslandschaft 2030 – Die Fakten

Ziel der Rettungslandschaft 2030 ist die Sicherstellung des regionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes als auch des überregionalen Rettungsdienstes in Niederösterreich, sowie eine nachhaltige Finanzierung bei gleichzeitiger Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung.

Auftraggeber ist das Land NÖ für den überregionalen Rettungsdienst und der NÖ Kranken­anstaltensprengel (NÖKAS), in Vertretung für die Gemeinden, für den regionalen Rettungs- und Krankentransportdienst. Zudem sind neben dem Österreichischen Roten Kreuz Landesverband NÖ (RKNÖ), der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ), der Sozial Medizinische Dienst Österreich (SMD) und die Johanniter NÖ Vertragspartner auf der Seite der Rettungsorganisationen.

Notruf NÖ wurde mit der Dispo­sition aller Rettungsmittel, sowie den jährlichen Planungen und laufenden Evaluierungen beauftragt.

Der bestehende Vertrag über die notärztliche Versorgung (NEF) in NÖ bleibt davon unberührt.

Wer legt fest an welchen Standorten wie viele Ressourcen vorgehalten werden?

Die Fahrzeuganzahl je Fahrzeugkategorie wurde bezirksweise je Rettungsorganisation gemeinsam festgelegt, eine Vorgabe auf Dienststellenebene erfolgte nicht. D.h. die Rettungsorganisationen legen nach ihrer Bedarfsplanung und ihrer Erfahrung selbst fest, an welchen Dienststellen im Bezirk wie viele Fahrzeuge welchen Typs stationiert sind.

Darüber hinaus wurden mit allen Vertragspartnern 86 RTW-Standorte definiert, die durchgehend besetzt sein müssen, um eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung mit angemessenen Versorgungszeiten in ganz NÖ sicherzustellen.

Geregelt ist die Anzahl von RTW/KTW/BKTW je Bezirk im Tag- und im Nachtdienst rund um „Kernzeiten“. Die flexiblen Betriebszeiten werden von den Rettungsorganisationen bedarfsorientiert geplant und müssen den anfallenden Transportanforderungen entsprechen.

Welche Übergangsfristen gelten da?

  • Bis Ende 2022 musste die vereinbarte Fahrzeuganzahl zumindest landesweit zur Verfügung stehen
  • Seit 1.1.2023 müssen die Fahrzeuge im jeweiligen Landesviertel richtig stationiert sein
  • Ab 1.1.2025 müssen die Fahrzeuge im jeweiligen Bezirk entsprechend der Vereinbarung stationiert sein

Können auch zusätzliche Ressourcen besetzt werden?

Ja, es ist nur eine Mindestvorhaltung definiert. Jederzeit können auch zusätzliche Fahrzeuge in Betrieb genommen werden.

Beispiel: Um die ehrenamtliche Dienstleistung zu ermöglichen, sind an einer Dienststelle in der Nacht zwei statt einem Team im Dienst. Damit teilt sich das Ausfahrtsaufkommen gleichmäßig auf und beide Teams bekommen auch genügend Schlaf ….

Werden durch den Rettungsvertrag die Fahrzeugausstattung oder Ausbildungserfordernisse neu geregelt?

Nein, diesbezüglich hat sich durch den neuen Vertrag nichts geändert. Sämtliche Einsatzfahrzeuge müssen wie bisher den schon seit 2017 geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere dem Rettungsdienstgesetz und der NÖ RD-Mindestausstattungsver­ordnung) entsprechen. Es können alle Fahrzeuge weiterverwendet werden, da die Mindestaustattungsverordnung seit 2017 nicht verändert wurde.

Für den Betrieb dieser Fahrzeuge ist Personal, das den zuge­dachten Aufgaben entsprechend ausge­bildet ist (z.B. Sanitäter- oder Ärztegesetz), zu stellen. So wie bisher, auch da hat sich nichts geändert.

Was ist ein RTW-C?

Im Prinzip ist ein RTW-C ein Großraum-RTW, der mit einem Notfallsanitäter besetzt ist, wie in der Mindestaustattungsverordnung 2017 festgelegt. Alle Infos zum RTW-C findet man HIER

Es sind 86 RTW-C Standorte in Niederösterreich definiert und dort kann zeitgleich immer ein Fahrzeug als RTW-C in Betrieb sein. Es gibt also weiterhin ganz viele „normale“ RTWs.

Fahren RTWs auch Krankentransporte?

Selbstverständlich ist ein RTW und RTW-C auch ganz regulär im Krankentransport eingesetzt. Die sogenannte Kreuzverwendung der Einsatzmittel ist ein wesentlicher Faktor der Rettungs- und Krankentransportvorhaltung in Niederösterreich.

Keinesfalls zulässig ist die Nachforderung eines KTW durch einen RTW für einen Abtransport bei einem RD-Event. Ein RTW oder RTW-C transportiert selbstverständlich einen bei einem RD-Event zu transportierenden Patienten selbst und fordert dafür keinen KTW nach !! Ausnahmen bilden dabei ausschließlich die Überlegungen und Anweisungen der Disponenten im Sinne einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Disposition.

Wer legt die Dienstzeiten und Dienstpläne fest?

Die Dienstpläne werden ausschließlich von den Rettungsorganisationen bzw. den Dienststellen erstellt und sind vertraglich nicht definiert. Auch Notruf NÖ gibt diesbezüglich keine Dienstschichten vor.

Die Rettungsorganisationen müssen festgelegte Fahrzeugkategorien und Fahrzeugtypen zu bestimmten Betriebs­zeiten (Kernzeiten) vorhalten. Wie die konkreten Dienstpläne rund um diese Kernzeiten gestaltet werden, obliegt einzig den Rettungsorganisationen. Diese flexiblen Betriebszeiten werden von den Rettungsorganisationen bedarfsorientiert geplant und müssen den anfallenden Transportanforderungen entsprechen.

Ist durch den neuen Rettungsdienstvertrag mit einer Steigerung/Reduzierung der Ausfahrtenanzahl zu rechnen?

Mit einem vertragskonformen Vorhalt ist bei einer bedarfsorientierten Besetzung, sowohl im Rettungs- als auch im Krankentransportdienst, mit einer Reduzierung der durchschnittlichen Ausfahrtenanzahl in ganz NÖ zu rechnen. Die zusätzlichen Ressourcen tragen darüber hinaus auch maßgeblich zu einer Reduzierung der Wartezeiten im Krankentransportdienst bei.

Wie werden die Rettungsorganisationen bezahlt?

Während die Rettungsorganisationen bisher mit jeder einzelnen Gemeinde über Rettungsdienstbeiträge – den sogenannten Rettungs-Euro verhandelt und mit dem Land Niederösterreich einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen hatten, gibt es nun eine einheitliche Lösung. Diese Beiträge wurden ab 2021 vereinheitlicht und über das Land NÖ abgewickelt.

Die Finanzierung erfolgt aus zwei Händen, einerseits durch Land und Gemeinden, andererseits durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Normkostenmodell je Fahrzeugkategorie führt dabei zu mehr Kostenwahrheit, Transparenz und Planbarkeit, da im Normkostenmodell alle erdenklichen Ausgaben abdeckt werden.

Zahlen die Rettungsorganisationen den Leitstellenbeitrag pro Fahrt an die Leitstelle?

Nein. Im Normkostenmodell ist der Leitstellenbeitrag je Fahrzeug als Fixbetrag je Fahrzeugkategorie extra ausgewiesen und wird an die Leitstelle weitergereicht.